Buchhaltung / Rechnungswesen

Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung ist Bestandteil und zugleich Ausgangspunkt der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) im Bauunternehmen. Ihr fallen folgende Aufgaben zu:
  • Erfassung und Nachweisführung der einzelnen Kostenarten, wie sie nach der Art bei der Bauausführung in einer Periode als Abrechnungszeitraum entstehen,
  • Kostenkontrolle auf Grundlage der Struktur der Kostenarten, aus der sich Anhaltspunkte für eine Kostenbeeinflussung ergeben können,
  • zeitliche und sachliche Abgrenzung der Kosten, insbesondere die Zuordnung zeitgerecht auf jene Perioden, in denen sie verursacht wurden.
In der Kostenartenrechnung werden die Kostenarten für einen bestimmten Zeitabschnitt – zumeist für den Monat – erfasst, und zwar grundsätzlich in tatsächlicher Höhe. Dazu erfolgt eine vom Betrieb vorgesehene Untergliederung, die sich nach dem jeweils gewählten Kontenrahmen orientieren wird. Im Baukontenrahmen in der Fassung 2016 (herausgegeben und empfohlen von den Spitzenverbänden HDB und ZDB der Bauwirtschaft) werden die Kostenarten in der "Kontenklasse 6 - Betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Diese Konten dienen zunächst der Finanzbuchhaltung. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Nebenbuchhaltungen wie Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung u. a. Von ihnen werden die Kostenartensummen übernommen, so z. B. die Abschreibungen aus der Anlagenbuchhaltung, die Lohnkosten aus der Lohnbuchhaltung u. a. Bei herkömmlicher Abrechnung erfolgt dies mit Sammelbelegen, bei EDV-Abrechnung maschinell mit Drucklisten.
Von Vorteil ist eine Kostenartengliederung und möglichst vorzusehen, die den wachsenden Ansprüchen aller Zweige der Kosten- und Leistungsrechnung, beginnend bei der Angebotskalkulation bis hin zur Kostenkontrolle mittels Soll-Ist-Vergleich, entspricht. In der Kalkulation sind von besonderem Interesse Aussagen zu den einer Baumaßnahme direkt zurechenbaren Kosten, d. h. den Kostenarten innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT). Erforderlich ist eine Abstimmung mit dem Ziel einer "Harmonisierung" zwischen den Anforderungen aus der Kalkulation und der Kostenrechnung. Betroffen sind verschiedene Kostenarten, die in der Abrechnung unterschiedlich Niederschlag finden, beispielsweise:
  • einerseits bilanzielle Abschreibungen (AfA) in der Finanzbuchhaltung und andererseits kalkulatorische Abschreibungen bei der Bauauftragsrechnung,
  • zusammengefasste Aussage zu den Lohnkosten in der Kalkulation und andererseits differenzierte Erfassung in der Baubetriebsrechnung nach Bestandteilen wie Sozialkosten, Lohnnebenkosten u. a.
Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf Aussagen zur Kostenartenrechnung in der im Verlag R. Müller, Köln in 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "KLR-Bau", herausgegeben von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB).
In der Regel wird die Kostenartenrechnung in Verbindung mit der Kostenstellenrechnung und ggf. auch Kostenträgerrechnung durchgeführt. Die Kostenartenrechnung erlaubt die einmalige und gleichzeitige Kontierung aller Kostenarten für die verschiedenen Zwecke. Kleine Bauunternehmen und Bauhandwerker, die keine speziellen Gliederungsvorschriften für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beachten müssen, wählen oft eine vereinfachte Kostenartengliederung und -rechnung, die vorrangig ihren Kontroll- und Kalkulationswünschen entspricht. Mittlere und größere Bauunternehmen werden in der Kostenartenrechnung eine größere Tiefe zu den Kostenarten wählen.
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