Baufinanzierung

Avalprovision

Ein Avalkredit kostet Geld als Avalprovision in Abhängigkeit von:
  • der Laufzeit und
  • der Art der Besicherung der Avalkreditlinie.
Die zu zahlende Höhe als Prämie für das vom Bürgen zu haftende Risiko wird bereits im Avalkreditvertrag schriftlich vereinbart.
Avalprovision
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Die Provision als Prozentsatz - meistens in der Höhe von 0,5 bis 2,5 % des Avalkredits als Haftungssumme - weicht allgemein von der Höhe für "tatsächliche" Kredite ab, da ja für die "Kreditleihe" kein Geld fließt bzw. nicht zur Verfügung zu stellen ist, sondern nur eine Garantie abgegeben wird. Hinzu kommt in der Regel noch ein Betrag für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunden sowie ggf. für Verwaltungskosten.
Zu tragen sind die Avalprovision und Belastungen für die Avale bei Bauvertrag vom Bauunternehmen als Auftragnehmer. Die Provisionen summieren sich oft in erheblichem Maße, weil die Avale im Durchschnitt für eine längere Zeit bei Baumaßnahmen erforderlich sind:
Andererseits kann ein Bauunternehmen bei einem Bauvertrag nach BGB sowie auch bei einem Bauträgervertrag nach den Regelungen zur Bauhandwerkersicherung in § 650 f im BGB vom Besteller als Auftraggeber (AG) eine Sicherheit als Garantie bzw. eine Zahlungsbürgerschaft als Zahlungsversprechen für den Vergütungsanspruch zur Bauausführung verlangen. Dann trägt der Besteller die Avalprovision.
Erfolgt dies, so hat der Bauunternehmer dem Besteller dann nach § 650 f Abs. 3 BGB die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 Prozent für das Jahr zu erstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit eine Sicherheit wegen Einwendungen des Bestellers gegen den Vergütungsanspruch des Bauunternehmers aufrechterhalten werden muss und die Einwendungen sich als unbegründet erweisen. Dieser Prozentsatz ist insofern akzeptabel, weil es dem Auftragnehmer dadurch möglich ist, seine Vergütungsansprüche abzusichern. Der Bauunternehmer kann dies auch bei der Kalkulation seiner Angebotspreise mit berücksichtigen.
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