HOAI

Leistungsmenge

Die Leistungsmengen können zunächst nach Soll-Mengen und Ist-Mengen differenziert werden. Für jede Leistungsposition mit Ordnungszahl ist bei der Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV) im Rahmen der Leistungsphase 5 nach HOAI bei einer Ausschreibung die Leistungsmenge als Soll-Menge sowie die zugeordnete Mengeneinheit anzugeben. Welche Mengeneinheiten als Abrechnungseinheiten heranzuziehen sind, wird jeweils in den Tz. 0.5 der DIN-Vorschriften zu den einzelnen Gewerken in der VOB, Teil C geregelt, beispielsweise in der DIN 18330 - Mauerarbeiten - die Abrechnungseinheiten
  • Flächenmaß (m²) für Mauerwerk,
  • Raummaß (m³) für Schüttungen,
  • Längenmaß (m) für gemauerte Schornsteine,
  • Anzahl (Stück) für Fertigbauteile,
  • Masse (kg,t) für Betonstahl.
Die Berechnung der Leistungsmengen erfolgt auf Grundlage der Unterlagen der Bauplanung im Rahmen der Mengenermittlung. Für diese Berechnungen sind keine verbindlichen Methoden vorgeschrieben.
Eine moderne und zugleich rationelle Methode liegt modellbasiert mit "DBD-Kostenkalkül" vor. Dabei wird zunächst ein Referenzmaß als Hintergrundbild (Bild- oder pdf-Datei) festgelegt und eingelesen. Über die unterlegte Grafik entstehen Kombinationen mathematischer Figuren. Dabei wird das Bauwerk als Gesamtprojekt in Projektbereiche, wie z. B. Geschosse, Dach, erdberührte Bauteile gegliedert. Nach der Kalkülmethode können daraufhin die Soll-Mengen bestimmt werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leistungsmenge"

VDI-Richtlinie
Ausgabe 2018-05
Diese Richtlinie beschreibt die Anwendung von Bauwerksinformationsmodellen zum Abgleich von Leistungsmengen und Controllingstrukturen in den Bereichen „Kostenplanung“, „Terminplanung“, „Ausschreibung und Vergabe“ sowie „Ausführung und Abrechnung“ unt...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -

Verwandte Fachbegriffe

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