Baubetrieb/Bauunternehmen

Lieferscheine

Lieferscheine stellen Begleitpapiere dar. Sie enthalten in der Regel Angaben:
  • zum Empfänger und Lieferer,
  • zur Bezeichnung der gelieferten Stoffe bzw. Teile u. a. mit ggf. erforderlicher Klassifizierung,
  • zur gelieferten Menge mit Mengeneinheit,
  • zum Versandort und zur Baustelle oder dem Bauhof als Empfangsort sowie
  • zur Beschaffenheit der Lieferung.
Der Empfang der Ware auf Grundlage des Lieferscheins ist durch den Empfänger bzw. eines dafür Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Danach kann der Lieferschein als Beweis bzw. Urkunde herangezogen werden.
Auf der Baustelle sind die zu den angelieferten Stoffen erhaltenen Lieferscheine vom verantwortlichen Bauleiter bzw. Polier möglichst unverzüglich der Geschäftsleitung zur weiteren Kontrolle zu übergeben, beispielsweise:
  • zum Vergleich mit den Lieferverträgen,
  • in Verbindung mit der sachlichen, rechnerischen und preislichen Rechnungsprüfung,
  • für das betriebliche Rechnungswesen zur Ableitung einer ggf. zum Monatsende vorzunehmenden Kostenabgrenzungen für bereits gelieferte Stoffe, zu denen aber noch kein Rechnungseingang vorliegt.
Rückwirkend ab 1. Januar 2017 wurde die Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen mit Bezug auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.6.2017 (in BGBl. I S. 2143) in § 147 Abs. 3 in der Abgabenordnung (AO) präzisiert. Danach endet die steuerliche Aufbewahrungsfrist (siehe Aufbewahrung von Unterlagen) bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege darstellen, mit dem Erhalt der Rechnung. Für abgesandte Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Versand der Rechnung. Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Lieferscheine als Buchungsbelege herangezogen werden. Sollte diesbezüglich in der Rechnung ein Verweis auf dem Lieferschein erfolgen, dann ist dieser als Teil der Rechnung anzusehen und damit als Buchungsbeleg 10 Jahre aufzubewahren.
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Zeitansatz: 0,031 h/m2 (2 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Dithmarschen

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Lieferscheine"

Auszug im Originaltext aus DIN 18560-1 (2021-02)
6.2.1 Allgemeines Siehe DIN EN 13892-2.Ein Einzelergebnis der Festigkeitsprüfung nach DIN EN 13892-2 ist der Mittelwert aus der Prüfung eines Prismensatzes. Die Prüfergebnisse nach DIN EN 13892-2 sind nicht zwangsläufig mit den Werten des eingebauten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18327 (2023-09)
3.3.1 Der Einbau von hydraulisch erhärtenden Suspensionen muss unverzüglich und ohne Unterbrechung nach dem Einbau der Sondenrohre mittels Kontraktorverfahren erfolgen.3.3.2 Zur Verfüllung des Ringraums ist mit Einbau der Sondenrohre ein Verfüllrohr ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1992-1-1 (2011-01)
(1) P Die Spannstähle müssen eine angemessene Duktilität nach EN 10138 aufweisen.(2) Eine ausreichende Dehnfähigkeit darf angenommen werden, wenn die Spannstähle die festgelegten Dehnungen bei Höchstlast gemäß EN 10138 erreichen.(3) Eine ausreichende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13282-1 (2013-06)
5.1 Hauptbestandteile Die Hauptbestandteile von schnell erhärtenden hydraulischen Tragschichtbindern sind diejenigen Bestandteile, deren Anteil einen Massenanteil von 10 % übersteigt. Sie aus der folgenden Liste auszuwählen: Bestandteile, die den Ha...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 7817-1 (2024-11)
Die Dokumentation zu einem Objekt oder einer Anzahl von Objekten zur Unterstützung von Prozessen, Entscheidungen, Genehmigung und Verifizierung von Informationsbereitstellungen sollte als Satz erforderlicher Dokumente angegeben werden. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-2 (2023-08)
5.5.1 Festigkeit5.5.1.1 Allgemeines(1) Ist die Festigkeit zu ermitteln, muss diese entweder an 300 mm langen Zylindern mit 150 mm Durchmesser oder an Würfeln mit 150 mm Kantenlänge geprüft werden, die DIN EN 12390-1 entsprechen, nach DIN EN 12390-2 h...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-4 (2012-02)
4.3.1 Geometrische Eigenschaften Es gilt DIN EN 13369:2004-09, 4.3.1ANMERKUNG Anforderungen an Herstellungstoleranzen können ggf. nach DIN 18203-1 festgelegt werden. Bei Einhaltung der in DIN 18203-1 genannten Toleranzen kann von einer ausreichende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Lieferscheine"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Liefern von CO2, Nachweis nach Lieferschein....
Abrechnungseinheit: kg

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