Baubetrieb/Bauunternehmen

Lieferscheine

Lieferscheine stellen Begleitpapiere dar. Sie enthalten in der Regel Angaben:
  • zum Empfänger und Lieferer,
  • zur Bezeichnung der gelieferten Stoffe bzw. Teile u. a. mit ggf. erforderlicher Klassifizierung,
  • zur gelieferten Menge mit Mengeneinheit,
  • zum Versandort und zur Baustelle oder dem Bauhof als Empfangsort sowie
  • zur Beschaffenheit der Lieferung.
Der Empfang der Ware auf Grundlage des Lieferscheins ist durch den Empfänger bzw. eines dafür Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Danach kann der Lieferschein als Beweis bzw. Urkunde herangezogen werden.
Auf der Baustelle sind die zu den angelieferten Stoffen erhaltenen Lieferscheine vom verantwortlichen Bauleiter bzw. Polier möglichst unverzüglich der Geschäftsleitung zur weiteren Kontrolle zu übergeben, beispielsweise:
  • zum Vergleich mit den Lieferverträgen,
  • in Verbindung mit der sachlichen, rechnerischen und preislichen Rechnungsprüfung,
  • für das betriebliche Rechnungswesen zur Ableitung einer ggf. zum Monatsende vorzunehmenden Kostenabgrenzungen für bereits gelieferte Stoffe, zu denen aber noch kein Rechnungseingang vorliegt.
Rückwirkend ab 1. Januar 2017 wurde die Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen mit Bezug auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.6.2017 (in BGBl. I S. 2143) in § 147 Abs. 3 in der Abgabenordnung (AO) präzisiert. Danach endet die steuerliche Aufbewahrungsfrist (siehe Aufbewahrung von Unterlagen) bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege darstellen, mit dem Erhalt der Rechnung. Für abgesandte Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Versand der Rechnung. Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Lieferscheine als Buchungsbelege herangezogen werden. Sollte diesbezüglich in der Rechnung ein Verweis auf dem Lieferschein erfolgen, dann ist dieser als Teil der Rechnung anzusehen und damit als Buchungsbeleg 10 Jahre aufzubewahren.
Bauprofessor-Redaktion
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5,58 €/m2
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Zeitansatz: 0,031 h/m2 (2 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Dithmarschen

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Lieferscheine"

Auszug im Originaltext aus DIN 18560-1 (2021-02)
6.2.1 Allgemeines Siehe DIN EN 13892-2.Ein Einzelergebnis der Festigkeitsprüfung nach DIN EN 13892-2 ist der Mittelwert aus der Prüfung eines Prismensatzes. Die Prüfergebnisse nach DIN EN 13892-2 sind nicht zwangsläufig mit den Werten des eingebauten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2023-08)
(1) Es ist eine Annahmeprüfung durchzuführen. Diese Annahmeprüfung muss die Prüfung der Angaben auf dem Lieferschein vor dem Entladen beinhalten.ANMERKUNG 1 Anforderungen an den Transport des Frischbetons zur Baustelle sind in DIN 1045-2 festgelegt.(...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18327 (2023-09)
3.3.1 Der Einbau von hydraulisch erhärtenden Suspensionen muss unverzüglich und ohne Unterbrechung nach dem Einbau der Sondenrohre mittels Kontraktorverfahren erfolgen.3.3.2 Zur Verfüllung des Ringraums ist mit Einbau der Sondenrohre ein Verfüllrohr ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18326 (2019-09)
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorflutleitungen und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B.4.1.2 Dokumentationen nach Abschnitt 3.3....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1992-1-1 (2011-01)
(1) P Die Spannstähle müssen eine angemessene Duktilität nach EN 10138 aufweisen.(2) Eine ausreichende Dehnfähigkeit darf angenommen werden, wenn die Spannstähle die festgelegten Dehnungen bei Höchstlast gemäß EN 10138 erreichen.(3) Eine ausreichende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15378-1 (2017-09)
Bei der Übermittlung des Inspektionsdatums an den Benutzer ist eine Liste der zu erstellenden maßgeblichen Dokumente und Informationen mitzuliefern, die zum Zeitpunkt der Inspektion zur Verfügung stehen müssen. Es sind mindestens diejenigen Dokumente...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-4 (2023-08)
4.2.4.1 Technische Ausstattung(1) Für die Herstellung müssen überdachte Flächen vorhanden sein, soweit nicht Formen verwendet werden, die den Beton vor ungünstiger Witterung schützen.(2) Bei Außentemperaturen unter +5°C müssen für die Herstellung und...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13670 (2011-03)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14974 (2019-06)
Prüfungen (Sicherheitsinspektionen) dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden (siehe Abschnitt 3.19). Soweit nicht anders festgelegt, muss die Erfüllung der Anforderungen dieser Norm durch Messung, Inspektion oder das Durchführen prakt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-2 (2023-08)
(1) Dieses Dokument konkretisiert die in DIN EN 206:2021-06 geforderten Regeln am Ort der Verwendung und gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, vorgefertigte Betonbauwerke sowie für Fertigteile für Gebäude und Ingenieurbauwerke verwendet wird. Die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Liefern von CO2, Nachweis nach Lieferschein....
Abrechnungseinheit: kg

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