Liquiditätsgrade Eine kurzfristige Beurteilung - kurzfristig im Sinne von Wochen, Monaten, Quartalen bis maximal 1 Jahr - ist mit 3 Liquiditätsgraden möglich, wovon in Unternehmen der Bauwirtschaft die Liquidität 1. und 2. Grades wichtig sind: ... ... ... Unberück...
Liquidität Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingemäß und betragsgenau nachkommen zu können. Das Gegenteil wäre Illiquidität , d. h. Zahlungsunfähigkeit auf Grund des M...
Liquiditätsüberwachung Wichtig ist es, die Liquiditätslage ständig - fast täglich - zu verfolgen. Oft müssen kurzfristig Maßnahmen eingeleitet werden, um die ... Ist das Bauunternehmen zwar zahlungsfähig, aber nur in einem eingeschränkten Rahmen, so liegt Unterliquidität ...
Unterliquidität Ist das Bauunternehmen zwar zahlungsfähig, aber nur in einem eingeschränkten Rahmen, so liegt Unterliquidität vor. Darauf könnte z. B. hindeuten, wenn das Unternehmen Skonto bei Lieferantenrechnungen nicht ausnutzen kann. Dann wäre anzustreben, die L...
Liquiditätsplanung Die Liquiditätsplanung ist wichtig, um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens sicherzustellen. Sie hilft dabei, mögliche finanzielle Engpässe früh zu erkennen und zu vermeiden. ...
Überliquidität Verfügt ein Bauunternehmen über mehr finanzielle Mittel als voraussichtlich benötigt werden, so liegt dann eine Übersicherung bzw. Überliquidität vor, die wiederum durch geeignete Maßnahmen abzuschöpfen wäre. Als Maßnahmen zur Abschöpfung der Liqui...
Schlichtungsverfahren: Besser selbst schlichten statt richten lassen Landen Streitigkeiten am Bau vor Gericht, kostet das viel Zeit, Geld und Nerven. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dr. Christian Behrens, erläutert das Schlichtungsverfahren als ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung. ... 06.06.2024
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ist die Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans keine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B. Zudem sagt der BGH, dass allein die Änderung des Bauablaufs grundsätzlich keine Verletzung einer Vertragspfl... 06.02.2025