Bauleistungen

Mahnung zum Leistungsverzug

Ein Bauauftrag ist vom Bauunternehmen als Auftragnehmer nach den vereinbarten Ausführungsfristen im Bauablauf auszuführen. Wird die Bauausführung während der Bauzeit ungenügend gefördert, der Bauablauf verzögert und ggf. die termingerechte Fertigstellung gefährdet, ist vom Auftraggeber (AG) eine Abhilfeaufforderung zur Bauausführung zu stellen.
Liegt der Baumaßnahme ein VOB-Vertrag zugrunde, leitet sich die Verpflichtung des Bauunternehmens zur Abhilfe aus § 5 Abs. 3 in der VOB/B ab, beispielsweise mit einem zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften, Baumaschinen und Geräten, Baustoffen, Bauteilen, Gerüsten u. a.
Bei öffentlichen Bauaufträgen ist hierzu das Formblatt 461 - Abhilfeaufforderung bei Leistungsverzug - im Vertrags- und Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) vorgesehen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, kann vom Auftraggeber noch eine Nachfrist gesetzt und darin auf die sich daraus ggf. abzuleitenden Folgen, beispielsweise eine Vertragskündigung nach § 8 Abs. 2 VOB/B, verwiesen werden. Hierfür kann das Formblatt 462 - Mahnung nach fruchtloser Abhilfeaufforderung - im VHB-Bund (2019) dienen. In der Mahnung ist eine angemessene, datumsmäßig bestimmte Nachfrist zu bestimmen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ob Vergabe-Bestimmungen, Regelungen zum VOB/B-Vertrag oder ATV der VOB/C für die Abrechnung – mit baunormenlexikon.de haben Sie alle VOB-Teile parat. Auf dem aktuellen Stand! Mit zahlreichen Erläuterungen. Genau für Ihr Gewerk oder speziell für Architekten.
Die relevanten ATV der VOB/C, VOB/B und VOB/A sind in vielen Normen-Paketen des Baunormenlexikons mit dabei:
Jetzt kostenlos anmelden »

Gratis Download:Kostenlose Musterbriefe und Kalkulationshilfen

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere