VOB B

Rechtsfolgen bei Schlechtleistung (nach VOB)

Handelt es sich bei den Baumaßnahmen um öffentliche Bauaufträge, können für Rechtsfolgen bei Schlechtleistung während der Bauausführung vom öffentlichen Auftraggeber die neu gestalteten Formblätter für Mitteilungen an das bauausführende Bauunternehmen nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Abschnitt 460 herangezogen werden. Sie stellen ein Angebot für die Vergabestellen dar, unterliegen jedoch nicht der zwingenden Anwendung bei öffentlichen Bauaufträgen.
Es liegen folgende Muster-Formulare - jeweils mit Bezug auf die Regelung in der VOB Teil B als Vertragsgrundlage- vor:
461Abhilfeaufforderung bei Leistungsverzug,
- wegen unzureichender Förderung einer Baumaßnahme nach § 5 Abs. 3 in VOB/B,
462Mahnung zur fruchtlosen Abhilfeaufforderung (nach Vornahme von 461),
463Androhung der Vertragskündigung wegen Leistungsverzug, so z. B. bei unzureichender Förderung der Baustelle nach § 5 Abs. 3 VOB/B oder Nichteinhaltung des Ausführungsbeginns und/oder zu Zwischenfristen im Bauablauf nach § 5 Abs. 4 VOB/B,
464Aufforderung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung nach § 4 Abs. 6 bis 8 VOB/B,
465Androhung der Vertragskündigung wegen mangelhafter/ vertragswidriger Leistung nach § 4 Abs. 7 und 8 VOB/B,
466Kündigung des Bauvertrags nach § 8 Abs. 3 VOB/B wegen Leistungsverzugs oder mangelhafter / vertragswidriger Leistung.
Die Formulare können auch immer dann als Musterbriefe dienen, wenn der Baumaßnahme ein VOB-Vertrag zugrunde liegt.
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