VOB B

Abhilfeaufforderung zur Bauausführung

Dem Bauunternehmen als Auftragnehmer obliegt die Aufgabe, den Bauauftrag termingemäß auszuführen. Sollten die vereinbarten Ausführungsfristen im Bauablauf sowie ganz spezielle Teilleistungen wegen unzureichendem Einsatz von Arbeitskräften, Baumaschinen und Geräten, Gerüsten, Stoffen oder Bauteilen vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden, hat er auf Verlangen des Auftraggebers (AG) unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Vom Auftraggeber sind konkrete Maßnahmen zu fordern, beispielsweise der Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte als Kolonnenverstärkung, zusätzlicher oder leistungsfähigere Baumaschinen und Geräte u. a. Für die Umsetzung von fördernden Maßnahmen sollte dem Auftragnehmer eine datumsmäßige Frist vorgegeben werden.
Liegt ein VOB-Vertrag vor, leitet sich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Abhilfe aus § 5 Abs. 3 in der VOB/B ab. Für öffentliche Bauaufträge wird wegen unzureichender Förderung einer Baumaßnahme im Vertrags- und Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019) das Formblatt 461- Abhilfeaufforderung bei Leistungsverzug – als Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer vorgesehen. Sollte der Auftragnehmer der Aufforderung nicht nachkommen, kann noch eine Nachfrist gesetzt und darin auf die sich daraus ggf. abzuleitenden Folgen, beispielsweise eine Vertragskündigung nach § 8 Abs. 2 VOB/B, verwiesen werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Mahnung zum Leistungsverzug
Ein Bauauftrag ist vom Bauunternehmen als Auftragnehmer nach den vereinbarten Ausführungsfristen im Bauablauf auszuführen. Wird die Bauausführung während der Bauzeit ungenügend gefördert, der Bauablauf verzögert und ggf. die termingerechte Fertigste...
Rechtsfolgen bei Schlechtleistung (nach VOB)
Handelt es sich bei den Baumaßnahmen um öffentliche Bauaufträge, können für Rechtsfolgen bei Schlechtleistung während der Bauausführung vom öffentlichen Auftraggeber die neu gestalteten Formblätter für Mitteilungen an das bauausführende Bauunternehm...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere