Bauberichterstattung / Statistik

Baugewerblicher Umsatz

Innerhalb des Umsatzes im Baugewerbe sind als baugewerblicher Umsatz gegenüber dem Finanzamt vom Bauunternehmen auszuweisen:
  • zu meldende steuerbare, d. h. steuerpflichtige und steuerfreie Beträge für Bauleistungen im Inland, und zwar
  • einschließlich der Umsätze von Teilleistungen aus der Vergabe an Nachunternehmer sowie aus Nachunternehmertätigkeit unabhängig vom Zahlungseingang sowie
  • auch Vorauszahlungen sowie Anzahlungen vor der Ausführung, wenn sie vom Unternehmen bereits vereinnahmt wurden.
In den baugewerblichen Umsatz sind nicht einzubeziehen:
  • die den Auftraggebern (AG) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer,
  • Preisnachlässe wie Rabatt, Bonus, Skonto,
  • Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen,
  • Erträge aus Schlussabrechnungen von Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn), z. B. aus dem Verkauf von Reststoffen, Vorhaltematerial sowie Baumaschinen und Baugeräten,
  • Handelsware und sonstiger Umsatz, z. B. Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen (z. B. Betonwaren), aus handwerklichen Dienstleistungen, Lohnarbeiten für Dritte.
Ebenfalls nicht zu berücksichtigen ist ein Umsatz aus innerbetrieblichen Leistungen (beispielsweise für selbst erstellte Anlagen, von Leistungen aus betrieblichen Hilfskostenstellen an die Baustellen u. a.) und auch nicht der Wert der von Auftraggebern beigestellten Materialien.
Der baugewerbliche Umsatz ist von den Bauunternehmen zu erfassen und im Rahmen der Bauberichterstattung an das jeweilige Landesamt für Statistik zu melden, so beispielsweise:
  • monatlich (bis spätestens 10 Tage nach Ende des Berichtsmonats) im Formblatt MBB – Monatsbericht Bauhauptgewerbe durch Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten,
  • in der EHM-Ergänzungserhebung jährlich zum 10. Juli mit analogen Aussagen wie im MBB,
  • vierteljährlich als Bericht des Ausbaugewerbes zum Inlandsumsatz.
Für die Bauberichterstattung ist zum baugewerblichen Umsatz noch eine Aufteilung nach Art der Bauten bzw. Tätigkeiten vorzunehmen, ggf. durch sorgfältige Schätzung.
Die Bauberichterstattung ist auch selbstständig von den Normal-ARGEn vorzunehmen und der Umsatz von diesen ARGEn und folglich nicht von den an den ARGEn beteiligten Bauunternehmen zu melden. Demgegenüber wird der Umsatz bei Dach-ARGEn mit in der Bauberichtserstattung der ARGE-Partner, also bei den die Bauleistung ausführenden Unternehmen erfasst.
Der in der Bauberichterstattung zu meldende Umsatz ist von den Umsatzerlösen des buchhalterischen Ausweises im betrieblichen Rechnungswesen (z. B. innerhalb der Konten der Klasse 5 im Baukontenrahmen – Fassung 2016) sowie in der 1. Position in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 im Handelsgesetzbuch (HGB) zu unterscheiden. Umsatzerlöse sind immer an die Fertigstellung eines Bauauftrags bzw. dessen Abnahme und dazu erfolgter Schlussrechnung gebunden.
Der baugewerbliche Umsatz stieg in den letzten Jahren stetig an, 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5,9 %. Im Jahr 2020 betrug er insgesamt 143 Mrd. € und verteilte sich zu ca. 38,0 % auf den Wohnungsbau, ca. 34,8 % auf den Wirtschaftsbau und ca. 27,2 % auf den öffentlichen Bau. Vom Statistischen Bundesamt werden tiefer gegliederte Aussagen auch zum baugewerblichen Umsatz im Rahmen der Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe jährlich detailliert zusammengestellt, zuletzt vom 29. Juni 2020 für das Jahr 2018 unter Fachserie 4, Reihe 5.3 (Quelle: www.destatis.de).
Grafik: Beschäftigte und Umsatz im Bauhauptgewerbe von Januar 2011 bis April 2021
Grafik: Beschäftigte und Umsatz im Bauhauptgewerbe von Januar 2011 bis April 2021 Bild: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021
Differenzierte Aussagen auf Grundlage der Monatsberichtserstattungen liefert auch die Baudatenbank "ELVIRA" des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) nach Deutschland-West und -Ost, für Bundesländer, Regierungsbezirke und -kreise und Unternehmen sowie auch für unterschiedliche Leistungssparten wie Hochbau, Tiefbau, Straßenbau sowie zu den Wirtschaftssparten wie Wohnungsbau, Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau. Zum Teil erfolgt auch ein Ausweis nach der Art der errichteten Bauten und nach Auftraggebern.
Der baugewerbliche Umsatz in Bauunternehmen schwankt dem Umfang nach in den einzelnen Monaten des Jahres, vor allem im Bauhauptgewerbe. Einfluss darauf nehmen saisonbedingte Umstände, resultierend insbesondere aus der jahreszeitlich unterschiedlichen Witterung. Im Winter herrschen bekanntlich schlechtere Wetterbedingungen für die Bauausführung, vor allem für den Tief- und Verkehrsbau. Die monatlichen Anteile des Umsatzes am Jahresumsatz charakterisieren den Verlauf der Bausaison.
Der baugewerbliche Umsatz kann als Wertgröße auch mit anderen Kennzahlen ins Verhältnis gesetzt werden, so beispielsweise im Ausdruck der:
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