Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Nutzungsjahre

Die Nutzungsdauer von Gütern des Anlagevermögens wird in Jahren als Nutzungsjahre ausgedrückt. Die Nutzungsjahre sind für die Bestimmung von jährlichen Abschreibungssätzen erforderlich.
Die Nutzungsjahre sind festgelegt:
  • für Baumaschinen und Geräte sowie allgemein verwendbare Anlagegüter in den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen,
  • für Gebäude und Mietwohnungen in den Regelungen zur Einkommensteuer, speziell für Wohngebäude nach den Festlegungen für die bilanzielle Abschreibung von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 im Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Nutzungsjahre nach den AfA-Tabellen wurden auch der ausgewiesenen Nutzungsdauer für Baumaschinen und Geräte in der Baugeräteliste (BGL) 2020 zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer in Jahren kann im unmittelbaren Einsatz im Bauunternehmen jedoch insgesamt kürzer sein, beispielsweise in der Baugeräteliste als Anzahl der gesamten Vorhaltemonate gegenüber der ausgewiesenen Nutzungsjahre.
Der wirtschaftlichen Einsatzzeit von Baumaschinen als Vorhaltemonate liegen in der Baupraxis über Jahrzehnte ermittelte Erfahrungswerte zugrunde. Die Summe der Vorhaltemonate umfasst nur ca. 60 bis 70 % der Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle für die meisten Baumaschinen, bedingt u. a. aus witterungsbedingten Stillstandszeiten sowie Reparaturzeiten.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nutzungsjahre"

Auszug im Originaltext aus VDI 4645 (2023-04)
11.1 Inbetriebnahme der AnlageWerden Wärmepumpen in bestehenden Anlagen eingebaut, so ist zu prüfen, ob die Anlage vor der Wiederbefüllung gespült werden soll. Die Befüllung muss mit Wasser gemäß VDI 2035 Blatt 1 und Blatt 2 erfolgen, gegebenenfalls ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere