Bauabrechnung

Baustellenabrechnung

Die Abrechnung der Kosten und hergestellten Bauleistungen für Baustellen nennt man Baustellenabrechnung. Sie liefert viele wichtige Informationen.

Was ist eine Baustellenabrechnung?

Die Baustellenabrechnung umfasst die Abrechnung der Kosten und hergestellten Bauleistungen für die Baustellen als Hauptkostenstellen im Bauunternehmen. Aus der Gegenüberstellung von Kosten und Leistung stellt sich das Baustellenergebnis dar.
Im engeren Sinne wird als Baustellenabrechnung oft nur die Erfassung der ausgeführten Bauleistungen mittels Aufmaß und danach nachfolgender Rechnungslegung im Baubetrieb gegenüber dem Bauherrn als Auftraggeber angesehen.
Aus der Baustellenabrechnung lassen sich viele Kennzahlen rund um die Baustelle aufbereiten und analysieren.
Aus der Baustellenabrechnung lassen sich viele Kennzahlen rund um die Baustelle aufbereiten und analysieren. Bild: © f:data GmbH

Baustellenabrechnung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung

Die Durchführung der Baustellenabrechnung erfolgt innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) auf Grundlage des buchhalterischen Nachweises.
Die Kosten werden differenziert nach Kostenarten in Anlehnung an die Kalkulation ausgewiesen. Lohnkosten ergeben sich aus der Lohnabrechnung, Stoffkosten aus der Materialbuchhaltung u. a. Diese direkt zurechenbaren Kosten werden automatisch mit jeder Buchung den Baustellen zugeordnet.
Die Bauleistung wird aus der jeweiligen Leistungsmeldung zu Bauleistungen übernommen, analog die Hilfsleistungen aus den Meldungen der Hilfskostenstellen über die Inanspruchnahme, nach der dann die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erfolgt. In ähnlicher Weise werden den Baustellen auch die Gemeinkosten in Rechnung gestellt (Gemeinkostenverrechnung).
Die Baustellenabrechnung erfolgt mittels elektronischer Aufbereitung und betrieblich vorliegender Abrechnungssoftware. Der Ausweis stellt sich monatlich für die betreffenden Abrechnungszeiträume dann mit einer Druckliste als Abrechnungsbogen dar.
Die horizontale Gliederung einer Baustellenabrechnung weist in der Regel mehrere Spalten aus. Eine Baustelle läuft meistens über Monate, ggf. sogar Jahre. Es sind nicht nur die Aussagen für den betreffenden Monat als Berichtszeitraum von Interesse, sondern auch für den Zeitraum seit Beginn des Geschäftsjahres sowie seit Baubeginn, wenn dieser bereits im vorausgegangenen Geschäftsjahr lag.
Die Form der Aufbereitung der monatlichen Abrechnung mit daraus ableitenden Aussagen kann unterschiedlich entsprechend den Systemen der KLR-Bau als Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung (mit differenzierten Deckungsbeiträgen) gestaltet werden.

Baustellenabrechnung nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung

Die Baustellenabrechnung folgt in der Baupraxis überwiegend dem Prinzip der Vollkostenrechnung. Sie ist noch das vorherrschende Kostenrechnungssystem. Dabei werden für die Bauleistungen der Baustelle alle anfallenden Kosten (Vollkosten) berücksichtigt, erfasst und ihnen zugerechnet.
Das betrifft
  • direkt nach dem Kostenverursachungsprinzip den Baustellen zurechenbaren Kosten:
    • Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer einschließlich verrechneter Lohnzusatzkosten und Lohnnebenkosten
    • Kosten für Einbaustoffe, ggf. differenziert nach wesentlichen Stoffarten
    • Kosten für Betriebsstoffe sowie Bauhilfsstoffe wie für Schalung und Gerüste, ggf. mit innerbetrieblichen Verrechnungssätzen oder Rechnungen von Vermietern
    • Kosten für Baumaschinen und Geräte als innerbetriebliche Belastung mit Vorhaltekosten nach BGL bzw. innerbetrieblichen Verrechnungssätzen oder nach Mietrechnungen von Dritten
    • Kosten für Transporte u. a. Leistungen nach betrieblichen Verrechnungssätzen oder Rechnungen von Dritten
    • Rechnungen der Nachunternehmer für erbrachte Leistungen
  • den Baustellen zurechenbare Positionen von Baustellengemeinkosten (BGK)
    • direkt wie für Kosten der Baustelleneinrichtung (BE) oder
    • mittels betrieblich vorbestimmten Umlagen bzw. Zuschlägen zur Basis der aufgerechneten Einzelkosten
  • den Baustellen indirekt zu belastende Allgemeine Geschäftskosten (AGK) nach betrieblichen Zuschlägen bzw. Umlagen
Die daraus aufgerechnete Summe entspricht den Selbstkosten der Baustelle für den jeweiligen Berichtszeitraum.
Den Selbstkosten werden die mit der Leistungsmeldung erfassten hergestellten Bauleistungen gegenübergestellt und das Baustellenergebnis für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgewiesen.
Dabei werden mit den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) der Baustelle auch Kosten meisten mit betrieblich vorbestimmten Umlagen zugerechnet, die vom Bauleiter als Kostenstellenverantwortlichen gar nicht unmittelbar beeinflusst werden können. Dies kann auch Wirkungen auf das Baustellenergebnis haben. Folglich bliebe zu prüfen, ob eine volle Zurechnung aller Kosten für die Baustelle zweckmäßig ist oder die Zurechnung nur auf die durch den Bauleiter zu beeinflussenden Kostenpositionen begrenzt bleiben. Dies käme einer Betrachtung und dem Ausweis von Deckungsbeiträgen nahe.

Baustellenabrechnung nach der Herstellkosten-Differenz

Im Rahmen des Kalkulationsschemas für die Baupreisbildung setzen sich die Herstellkosten (HK) einerseits als Summe aus den Einzelkosten und den BGK zusammen. Zum anderen lassen sich die Herstellkosten auch als Differenz bestimmen, und zwar nach dieser Berechnung:
Ausgeführte Bauleistung eines Bauauftrags oder der Baustelle
./.kalkulierter Wagnis und Gewinn (W & G)
./.Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
=Herstellkosten
Daraus ableitend kann die Herstellkosten-Differenz (HK-Differenz) auch berechnet werden als Summe aus:
Die Herstellkosten-Differenz entspricht in ihrer Aussage einem Deckungsbeitrag (DB) und einer daraus abgeleiteten mehrstufigen Betrachtung, dargestellt als Beispiel in folgender Übersicht.

Ein Beispiel

Die Tabelle zeigt den inhaltlichen und vergleichsweise wertmäßigen Ausweis der Herstellkosten-Differenz für eine Baustelle
Ausweis der Herstellkosten-Differenz für eine Baustelle
Eine Deckungsbeitragsbetrachtung kann zusätzliche Entscheidungshilfen liefern, z. B. für die Ableitung von Soll-Deckungsbeiträgen, das Erreichen der Deckung der Fixkosten u. a. Sie wird bessere Einblicke in die Erfolgsstruktur einer Baustelle ermöglichen.
Die Gemeinkosten (BGK, AGK) setzen sich in der Regel aus verschiedenen Kostenpositionen und -komplexen zusammen. Folglich tragen sie differenziert und einzeln zur Abdeckung der Fixkosten bei. Daraus lässt sich eine stufenweise Ableitung von Deckungsbeiträgen darstellen.
Eine Vorgabe zur Herstellkosten-Differenz für eine Baustelle wird das Augenmerk stärker auf die Kontrolle durch die Bauleitung besonders auf Einsparungen zu den EKT und BGK richten, die auch unmittelbar von der Baustelle der Höhe nach beeinflussbar sind. Demgegenüber fallen die AGK für den Betrieb insgesamt an und werden nicht primär von der Baustelle verursacht. Insofern bietet sich die Vorgabe der Herstellkosten-Differenz als Kennzahl für die Bauleitung vorteilhafter gegenüber dem Baustellenergebnis an.

Welche Informationen liefern Baustellenabrechnungen noch?

Aus der Baustellenabrechnung lassen sich unmittelbar eine Reihe von Kennzahlen für Baustellen ablesen. Wichtig ist vorrangig ihre analytische Aussagefähigkeit für die Baustellenleitung.
Weiterhin gestatten die nach Baustellen aufbereiteten Mengen, Stunden und Werte in Einzelbuchhaltungen auch weiterführende Zusammenfassungen und Aussagen, so u. a.
  • zum finanziellen Stand (Rechnungsstellung, Zahlungseingang, offene Restzahlungen)
  • zur restlichen, noch zu realisierenden Bauleistung im Vergleich zur Auftragssumme
  • zur Stunden- und Mittellohninanspruchnahme
  • zur Produktivität bezüglich der eigenen Bauleistungen je produktive Baustellenstunde
Bauprofessor-Redaktion
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