Bauabrechnung

Gesamtbauleistung

Als Gesamtbauleistung wird im Bauunternehmen die in einem Zeitraum (Jahr, Monat) hergestellte Bauleistung ausgewiesen. Sie wird auf Baustellen für einen Bauauftrag bzw. ein Bauwerk erbracht. Der Ausweis erfolgt im Preisausdruck, jedoch ohne Umsatzsteuer. Die Gesamtbauleistung entspricht dem Umfang an unfertigen Bauleistungen, solange das Bauwerk noch nicht fertiggestellt ist und noch nicht dem Bauherrn übergeben wurde. Erfolgte die Übergabe bzw. Abnahme durch den Auftraggeber, dann kann die Schlussrechnung gelegt und die ausgeführte Leistung als Umsatzerlös abgerechnet werden.
Die Gesamtbauleistung stellt sich für einen Abrechnungszeitraum nach folgender Berechnung dar:
  • Gesamtbauleistung des Kalenderjahres:
Umsatzerlöse aus Bauleistungen im Kalenderjahr
./.Anfangsbestand an unfertigen Bauleistungen zum 1. Januar
+Endbestand an unfertigen Bauleistungen zum 31. Dezember
=Gesamtbauleistung im Kalenderjahr
  • Gesamtbauleistung für einen Abrechnungsmonat:
Umsatzerlöse aus Bauleistungen im Abrechnungsmonat
./.Anfangsbestand an unfertigen Bauleistungen zum 1. des Monats
+Endbestand an unfertigen Bauleistungen am letzten Tag des Monats
=Gesamtbauleistung im Kalendermonat
Die Betrachtungen können auch für den Zeitraum der Bauzeit von Baubeginn bis zur Abnahme und Rechnungslegung für ein Bauwerk bzw. eine Baumaßnahme erfolgen. Dann entspräche die Bauleistung der Höhe nach den Umsatzerlösen der Rechnungslegung.
Die Gesamtbauleistung setzt sich in der Regel zusammen aus den:
  • mit eigenen Arbeitnehmern hergestellten eigenen Bauleistungen,
  • Leistungen der vertraglich einbezogenen Nachunternehmer und
  • Aufwendungen für Fremdleistungen wie für fremde technologische Transportleistungen (beispielsweise für Erd- und Trümmermassen), Leistungen eines fremden Geräteeinsatzes sowie von Ingenieurleistungen als vertraglich zu erbringende Leistungen.
Die jeweiligen Anteile an der Gesamtbauleistung im Betrieb insgesamt sowie für die Baustellen und einzelnen Bauwerke werden in Abhängigkeit von der Organisationsform des Bauunternehmens sehr unterschiedlich hoch sein. Darüber trifft beispielsweise die Kennzahl "Fremdleistungsquote " spezielle Aussagen. Bei einem Unternehmen des Schlüsselfertigbaus wird der Anteil der eigenen Bauleistung evtl. sogar kleiner als der Anteil von Nachunternehmerleistungen sein.
Der Umfang einbezogener Nachunternehmerleistungen bei der Bauausführung kann und wird auch wesentlich die Aussagen der Kennzahlen beeinflussen, wenn die Gesamtbauleistung als Bezugsgröße dient. Für analytische Betrachtungen im Rahmen des Controllings bliebe zu beachten, die mit Bezug auf die Bauleistung ermittelten Kennzahlen auch gesondert mit Bezug auf die eigene Bauleistung zu bestimmen und zu beurteilen.
Von der Gesamtbauleistung ist die Gesamtleistung des Unternehmens zu unterscheiden. Letztere stellt sich auf Grundlage der buchhalterischen Nachweise dar und ist zugleich Grundlage für den Ausweis der Leistungen in der monatlichen Bauberichterstattung (MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe). Die Gesamtleistung repräsentiert auch die in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss des Unternehmens nach dem Gesamtkostenverfahren ausgewiesenen Leistungen bzw. Erträge in den Zeilen 1. bis 4.
Die Gesamtbauleistung und meistens die eigene Bauleistung von noch wichtigerer Aussage können im Rahmen des Controllings als Bezugsgrößen (im Nenner) für weitere Kennzahlen für eine Abrechnungsperiode oder nach Abschluss einer Baumaßnahme herangezogen werden, beispielsweise für den Ausweis:
  • der Ergebnis- bzw. Gewinnraten (bezeichnet auch als Leistungsrentabilität) als Verhältnis des Baustellenergebnisses zur Gesamt- und/oder eigenen Bauleistung, vor allem auch für einen Vergleich mit dem Ansatz in Prozent für Wagnis und Gewinn (W&G) aus der Angebotskalkulation bzw. Arbeitskalkulation,
  • der Quoten bzw. Intensitätskennzahlen ausgewählter Kostenpositionen im Verhältnis zur Gesamt- und/oder eigenen Bauleistung wie Personalkostenquote u.a.
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