Jahresabschluss / HGB

Rücklagen

Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz, gewissermaßen als "Reserven" des Unternehmens, die über das gezeichnete Kapital (Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG)) hinausgehen. Zu unterscheiden ist nach
  • gesetzlichen und freien Rücklagen bei Aktiengesellschaften nach § 150 des Aktiengesetzes,
  • offenen Rücklagen wie Gewinnrücklagen aus nicht ausgezahlten, d.h. zurückbehaltenen Gewinnen, die in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Gewinn gebildet worden sind,
  • Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 im Handelsgesetzbuch (HGB), beispielsweise als Nachschüsse als Zuzahlungen der Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile bzw.
    • Einlage von zusätzlichem Eigenkapital, die die Gesellschafter leisten,
    • der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag bzw. über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird,
  • stillen Rücklagen, für die nach §§ 252 ff. HGB strenge festgelegte Bewertungsvorschriften maßgebend sind.
In den Neuen Bundesländern gab es bis 2007 noch eine steuerbegünstigte Rücklage in Form der Ansparabschreibungen. Danach erfolgte eine Ablösung durch den Investitionsabzugsbetrag als wesentliche Verbesserung und Neugestaltung. Zugleich ist die Bildung einer Rücklage weggefallen. Der Ansatz erfolgt gewinnmindernd nunmehr außerbilanziell.
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Diese Norm beschreibt die Grundsätze von Bauwerksabdichtungen. Sie enthält Begriffsbestimmungen und in Form einer Tabelle die Zuordnung der Abdichtungsart zu Wasserbeanspruchung und Bodenart und gilt für die Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwer...
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