Baustelle

Tages- und Wochenstundenbericht

Tages- und Wochenstundenberichte sind Bestandteil des Berichtswesen auf der Baustelle: Sie dienen zur Dokumentation von maßgeblichen Vorgängen bei einem Bauvorhaben. Sie sind in der Regel nur intern erforderlich und nicht für den Auftraggeber (AG) bestimmt.
Im Tagesstundenbericht werden ausgewiesen:
  • die jeweils ausgeführten Tätigkeiten, in der Regel nach einer über die Arbeitsvorbereitung vorgegebenen Gliederung z. B. nach Ortszuweisungen oder nach einem betrieblichen Bauarbeitsschlüssel (BAS),
  • die Iststunden für die Ausführung der ausgeführten Tätigkeiten.
Für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau sehen die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - ZVB/E-StB 2018 (im Anhang des HVA B-StB aufgeführt)" unter Tz. 103 vor, dass der Auftragnehmer Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber täglich zu übergeben hat. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind.
Die Aussagen der Tagesstundenberichte sind meistens detaillierter als bei dem Wochenstundenbericht, in dem eine Zusammenfassung erfolgt. Die Eintragungen erfolgen in der Regel durch den Polier, ggf. durch den Bauleiter im Bauunternehmen.
Mit Hilfe der Tages- und Wochenstundenberichte sollte geprüft und erkannt werden,
  • welche Leistungen evtl. auch erforderlich sind, die nicht ausgeschrieben waren und ggf. einen Nachtrag möglich machen,
  • wie sie Soll-Ist-Vergleichen zum Arbeitstundenzeitaufwand dienen können,
  • inwieweit für Nachkalkulationen Aussagen zu liefern sind.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Nachkalkulation – so schützen Sie Ihre Gewinne

Nachkalkulation mit nextbau – Ist-Kosten im Vergleich
Nachkalkulation mit nextbau – Ist-Kosten im Vergleich
Nachkalkulation mit nextbau bedeutet clevere „Mit-Kalkulation“. Kosten-Abweichungen erkennen Sie schon ab Beginn der Ausführung. So können Sie rechtzeitig gegensteuern und verlieren kalkulierte Gewinne nicht auf der Baustelle!
Wo Sie bei den Ist-Kosten stehen müssten, sehen Sie auf einen Blick. Zum Stand der Ausführung und im Vergleich zum Auftrag. Alle nötigen Eingaben erledigen Sie mit wenig Aufwand: Sie bestimmen selbst, wie detailliert Sie Kosten erfassen möchten.
Mehr Informationen »

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere