VOB A

Technische Spezifikationen für Bauaufträge

Technische Spezifikationen können verschiedene Bedeutungen im Sinne von technische Anforderungen umfassen. Spezielle Aussagen hierzu finden sich im "Anhang TS" der Abschnitte 1 bis 3 der VOB Teil A. Differenziert wird dabei nach Spezifikationen, die vordergründig von Bedeutung sind.
Für öffentliche Bauaufträge umfassen die Spezifikationen "die Gesamtheit der insbesondere in den Vergabeunterlagen enthaltenen technischen Beschreibungen, in denen die erforderlichen Eigenschaften eines Werkstoffs, eines Produkts oder einer Lieferung definiert sind, damit dieser/diese den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck erfüllt".
Im Einzelnen gehören zu den Technischen Spezifikationen für Bauaufträge:
  • Umwelt- und Klimaleistungsstufen,
  • Design für alle (einschließlich Konformitätsbewertung),
  • Leistung,
  • Vorgaben der Gebrauchstauglichkeit,
  • Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Qualitätssicherungsverfahren,
  • Terminologie und Symbole,
  • Versuchs- und Prüfmethoden,
  • Verpackung,
  • Kennzeichen und Beschriftung,
  • Gebrauchsanleitungen,
  • Produktionsprozesse und -methoden in jeder Phase des Lebenszykluses der Bauleistungen,
  • Vorschriften für die Planung und die Kostenrechnung von Bauwerken,
  • Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken,
  • Konstruktionsmethoden und -verfahren und
  • alle anderen technischen Anforderungen, die der Auftraggeber für fertige Bauwerke oder dazu notwendige Materialien oder Bauteile durch allgemeine und spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist.
Die Technischen Spezifikationen sind für die Bauaufträge mit der Leistungsbeschreibung allen Unternehmen als Bewerbern bzw. Bietern gleichermaßen zugänglich zu machen. Weitere individuelle, auf das konkrete Bauvorhaben bezogene technische Vorgaben fallen jedoch nicht unter den Begriff der Technischen Spezifikationen.
In der VOB/A wird jeweils ausführlich geregelt, welche und zu welchen Voraussetzungen der öffentliche Auftraggeber für öffentliche Bauaufträge sowohl Technische Spezifikationen als auch Testberichte, Zertifizierungen und Gütezeichen verlangen kann, so bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich nach § 7 a im Abschnitt 1 (Basisparagrafen), zu EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 7 a EU im Abschnitt 2 sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 7 a VS im Abschnitt 3 der VOB/A.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Technische Spezifikationen für Bauaufträge"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
„Technische Spezifikation“ hat eine der folgenden Bedeutungen: bei öffentlichen Bauaufträgen die Gesamtheit der insbesondere in den Vergabeunterlagen enthaltenen technischen Beschreibungen, in denen die erforderlichen Eigenschaften eines Werkstoffs...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16310 (2013-05)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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