Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vergabeeinheiten (VE)

Vergabeeinheiten nennt man die Aufteilung einer Baumaßnahme in einzelne Einheiten, die unabhängig voneinander vergeben und vertraglich gebunden werden können.

Was ist eine Vergabeeinheit?

Im Rahmen des Gesamtprojekts repräsentiert die Vergabeeinheit einen Teil, der mit einem eigenständigen Vertragsverhältnis bestimmt wird. Jeweils für die Einheiten erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen mit einem ausgestellten Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm und dazu die Einholung von Angeboten. Zu den Vergabeeinheiten werden dann in der Regel die Bauaufträge erteilt bzw. Bauverträge abgeschlossen. Der Bauherr entscheidet, wie viele Vergabeeinheiten er für notwendig erachtet.
Zu jeder Vergabeeinheit kann es während der Bauausführung auch noch (1 bis n) Nachträge geben. Zu den Nachträgen können wiederum (1 bis n) Nachtragspositionen angelegt werden, und zwar mit Bezug auf die verschiedenen Nachtragsarten.
So hängen Vergabeeinheiten formal zusammen.
So hängen Vergabeeinheiten formal zusammen. Bild: © f:data GmbH

Kriterien für die Aufteilung in Vergabeeinheiten

Für die Aufteilung eines Bauvorhabens nach Vergabeeinheiten können unterschiedliche Kriterien wichtig sein:
  • Der Leistungsumfang des Gesamtprojekts als Größe des Bauvorhabens.
  • Die fachliche Abgrenzung der Bauleistungen nach Leistungssparten, z. B. nach Hochbau, Tiefbau oder Gewerken des Ausbaus.
  • Die örtliche Abgrenzung und Ausdehnung, z. B. im Verkehrs- und Straßenbau oder Rohrleitungsbau.
  • Die Länge der Bauzeit des Gesamtvorhabens mit erforderlicher Abgrenzung von Bauabschnitten.
  • Der Kooperationsgrad zur Weitervergabe von Bauleistungen von Bauunternehmen als General- und Hauptunternehmer an Nachunternehmer.
Die komplexe Vergabe eines Bauprojekts wird oft eine Ausnahme bleiben. Andererseits bliebe zu beachten, dass eine Zersplitterung weitestgehend vermieden wird. Letztlich ist dabei aber die Beurteilung durch den Auftraggeber maßgebend. Er wird im Einzelfall abwägen, wie die Vergabe erfolgen soll und darauf achten, dass nicht ein Bieter bei der Vergabe alle Vergabeeinheiten als Aufträge erhält. Der Wettbewerb muss gewährleistet bleiben.
Die Aufteilung des Leistungsumfangs eines Bauprojekts ist möglich und wird oft z. B. im Verkehrsbau, Rohrleistungsbau angewendet – dort beispielsweise als Vergabeeinheiten von Wegen, Straßen, Autobahnen, Gräben, Rohrleitungen.
Nach der fachlichen Spezifik wird eine gewerkebezogene Zuordnung vorgezogen, z. B. nach den Gewerkleistungen Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Malerarbeiten oder Tischlerarbeiten.
Bei großen Bauvorhaben ist eine Aufteilung nach Vergabeeinheiten von Vorteil. Das gilt vor allem dann, wenn einzelne Einheiten von verschiedenen Bauunternehmen zeitgleich oder getrennt nacheinander ausgeführt werden. Oft werden auch unterschiedliche Anforderungen an die Qualität der unterschiedlichen Bauleistungen gestellt, die jeweils nur von speziell dazu qualifizierten Unternehmen ausgeführt werden.

Vergabeeinheiten in öffentlichen Bauaufträgen

Zu öffentlichen Bauaufträgen sieht die VOB Teil A die Aufteilung eines Bauprojekts nach einer Vergabe von Losen vor.
Grundlagen liefern die Regelungen
  • sowohl für nationale Vergaben im Unterschwellenbereich gemäß § 5 im Abschnitt 1 der VOB Teil A als auch für EU-weite Ausschreibungen sowie für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen in den Abschnitte 2 und 3 der VOB Teil A sowie
  • ergänzend in den Vergabe- und Vertragshandbüchern zu Baumaßnahmen
    • des Hochbaus (im VHB-Bund) in Richtlinie 111, Tz. 2.3 oder
    • des Straßen- und Brückenbaus im HVA B-StB Ausgabe 2023 im Richtlinientext unter Tz. 1.3.1 (Nr. 24).
An diese Vorschriften des Vergaberechts kann auch ein privater Auftraggeber gebunden sein, sofern er Zuwendungsempfänger ist.
Die Lose gelten dann als in einem Bauauftrag enthaltene Anteile einer erforderlichen Gesamtleistung im Sinne von Vergabeeinheiten. Die Aufteilung wird nach wirtschaftlichen und technischen Überlegungen erwogen.
Ein Generalunternehmer (GU) prüft in der Regel, welche Leistungen von ihm selbst oder als Vergabeeinheit mit Kooperationspartnern erledigt werden.
Ein Generalunternehmer (GU) prüft in der Regel, welche Leistungen von ihm selbst oder als Vergabeeinheit mit Kooperationspartnern erledigt werden. Bild: © f:data GmbH

Vergabeeinheiten zwischen Kooperationspartnern

Der Bauherr als Auftragnehmer bzw. Besteller oder Verbraucher bestimmt, ob und wie das auszuführende Bauvorhaben nach Einheiten aufgeteilt und vergeben wird.
Die schlüsselfertige Ausführung eines Bauvorhabens wird in der Regel vom Bauherrn komplett einem Generalunternehmer (GU) übertragen. Dann obliegt es dem GU zu prüfen, in welchem Umfang die Bauleistungen von ihm selbst ausgeführt oder Teile als Vergabeeinheiten mit weiteren Kooperationspartnern vertraglich gebunden werden.
Die Aufteilung kann beispielsweise differenziert werden nach
  • Leistungssparten z. B. Leistungen des Hoch-, Tief- und Spezialbaus oder
  • speziellen Baugewerken des Ausbaus wie z. B. für Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, wenn gewerkeübliche Ausführungen für eine Trennung sprechen.
Wird ein Hauptunternehmer (HU) als Auftragnehmer vom Bauherrn für das Bauvorhaben gebunden, dann kann der HU ebenfalls für die nicht von ihm selbst auszuführenden Bauleistungen Nachauftragnehmer einbeziehen.
Die Vergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer kann erfolgen ebenfalls zu Vergabeeinheiten
  • einzelner Leistungstitel im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung, z. B. Erdarbeiten, Dacharbeiten, Gerüstbauarbeiten u. a. oder
  • einzelnen Teilleistungen innerhalb von Leistungstiteln.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergabeeinheiten (VE)"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Die in der Spalte „Anmerkungen“ dieser Tabelle aufgeführten Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben sind Beispiele für die jeweilige Kostengruppe. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Tabelle 1 — Kos...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
Die Kostengliederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor; diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet.In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert: ... Die Ko...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
Soweit es die Umstände des Einzelfalls zulassen (z. B. im Wohnungsbau) oder erfordern (z. B. bei Modernisierungen), können die Kosten vorrangig ausführungsorientiert gegliedert werden, indem bereits die Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliede...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.3.1 AllgemeinesIn 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.Bei den Kostenermittlungen in 4.3.2 bis 4.3.4 und 4.3.7 (Kostenrahmen, Kostenschätzung, K...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.3.4.1 Kostenrahmen Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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