Buchhaltung / Rechnungswesen

Rückstellung für Urlaubsansprüche

Warum sind Rückstellungen notwendig?

Brauchen Mitarbeitende ihren Jahresurlaub nicht bis zum Ende des Jahres auf, entsteht ein Erfüllungsrückstand für den Arbeitgeber. Dann muss der Arbeitgeber eine Urlaubsrückstellung bilden.
Liegen im Bauunternehmen zum Jahresende bzw. Bilanzstichtag noch rückständiger Urlaub sowie bestehende Arbeitszeitguthaben aus der Arbeitszeitflexibilisierung für die Arbeitnehmer vor, dann sind diese Verpflichtungen als Verbindlichkeit zu passivieren und in der Steuerbilanz auszuweisen.
Das ist bauspezifisch vorrangig dem Umstand geschuldet, dass die Sozialkassen des Baugewerbes den Bauunternehmen diese rückständigen Verpflichtungen zum Sozialaufwand und zum zusätzlichen Urlaubsgeld nicht erstatten.
Urlaubsrückstellung sichern Arbeitnehmende ab und ermöglichen es ihnen, noch ausstehenden Urlaub im Folgejahr nehmen zu können.
Urlaubsrückstellung sichern Arbeitnehmende ab und ermöglichen es ihnen, noch ausstehenden Urlaub im Folgejahr nehmen zu können. Bild: © f:data GmbH

Wie sind die Rückstellungen zu bilden?

Die Rückstellung ist der Höhe nach begrenzt durch den vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialaufwand. Der zu passivierende Betrag lässt sich in Unternehmen des Baugewerbes bestimmen aus:
  • noch ausstehenden Urlaub der Arbeitnehmer (restliche Urlaubstage)
  • den jeweiligen Lohnkosten je Arbeitstag bzw. Gehaltskosten
  • dem darauf zu beziehenden Ansatz v. H. für den Sozialaufwand
Zu berücksichtigen sind beim Sozialaufwand die für rückständigen Urlaub jeweils zum 31. Dezember als Bilanzstichtag bestehenden Wertverhältnisse.

Berechnung der Rückstellung für gewerbliche Arbeitnehmer

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 sind für die Rückstellung des noch rückständigen Urlaubs der gewerblichen Arbeitnehmer in Unternehmen des Bauhauptgewerbes im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) in der Steuerbilanz zum 31. Dezember 2022 folgende Beiträge und Umlagen nach Tarifgebieten zugrunde zu legen:
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen SozialversicherungDeutschland-WestDeutschland-Ostspeziell Sachsen
Rentenversicherung9,300 v. H.9,300 v. H.9,300 v. H.
Krankenversicherung (Bundesdurchschnitt)7,950 v. H.7,950 v. H.7,950 v. H.
U2-Verfahren (Bundesdurchschnitt)0,500 v. H.0,500 v. H.0,500 v. H.
Insolvenzgeld0,120 v. H.0,120 v. H.0,120 v. H.
Pflegeversicherung1,525 v. H.1,525 v. H.1,025 v. H.
Arbeitslosenversicherung1,200 v. H.1,200 v. H.1,200 v. H.
Beitrag an die Sozialkassen des Baugewerbes20,80 v. H.18,70 v. H.18,90 v. H.
Winterbeschäftigungsumlage1,200 v. H.1,200 v. H.1,200 v. H.
Zwischensumme42,595 v. H.40,495 v. H.40,195 v. H.
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)5,840 v. H.5,840 v. H.5,840 v. H.
gesamter Sozialaufwand48,435 v. H.46,335 v. H.46,035 v. H.
Die Beitragshöhe der Unfallversicherung richtet sich nach dem betriebsindividuellen Risiko – je nach Tätigkeiten und den Gefahrenklassen der Beschäftigten – und ist zum gesamten Sozialaufwand hinzuzurechnen. Der angesetzte Vorschusssatz von 5,840 v. H. berücksichtigt die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten und Entgelten sowie eine durchschnittliche Gefahrenklasse der gewerblichen Arbeitnehmer (Hoch-, Brücken-, Tunnel- und Gerüstbau) von 12,58 (als Vorausbescheid der Berufsgenossenschaft – BG Bau).
Für die Ansätze können die Werte aus den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zu den Lohnzusatzkosten (2022) bzw. die betriebsindividuell herangezogenen Aussagen nach den Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de herangezogen werden.

Ansatz zur Rückstellung für Poliere

Für am Bilanzstichtag noch rückständigen Urlaub der Angestellten und Poliere im Bauhauptgewerbe ist in den Ausweis der Verbindlichkeit ebenfalls der Sozialaufwand aus rückständigem Urlaub einzubeziehen, sofern die betreffenden Arbeitnehmer nicht von der Sozialversicherung befreit sind bzw. nicht die Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung überschreiten.
Für den Ansatz zum Sozialaufwand bei rückständigem Urlaub zum 31. Dezember 2022 können für die Poliere (sowohl für tatsächliche als auch aufsichtführende Poliere) analog die Werte bzw. Sätze der Sozialversicherung (mit reduziertem Ansatz bei Krankenversicherung in Höhe von 7,230 v. H.) und Unfallversicherung wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern herangezogen werden. Jedoch entfällt die Winterbeschäftigungsumlage. Beiträge an die Sozialkassen reduzieren sich auf einen Anteil für die Zusatzversorgung und eines Berufsbildungsbeitrags im Baugewerbe. Danach bestimmt sich ein Ansatz für den Sozialaufwand für Poliere zum 31.12.2022 in den Tarifgebieten
  • Deutschland-West in Höhe von 27,405 v. H.,
  • Deutschland-Ost in Höhe von 26,605 v. H. sowie
  • speziell in Sachsen in Höhe von 26,105 v. H.

Ansatz zur Rückstellung für Angestellte

Für den Sozialaufwand bei rückständigem Urlaub der Angestellten können die Ansetzungen als Grundlage dienen, die zur Ermittlung von Zuschlagssätzen für Gehaltsnebenkosten für das Jahr 2022 in den Musterberechnungen vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (mit reduziertem Ansatz bei Krankenversicherung in Höhe von 6,520 v. H.) angesetzt wurden. Zu berücksichtigen ist je ein Anteil für Zusatzversorgung und den Berufsbildungsbeitrag. Daraus leiten sich die Ansätze für Angestellte ab in den Tarifgebieten:
  • Deutschland-West in Höhe von 21,645 v. H.,
  • Deutschland-Ost in Höhe von 20,665 v. H. sowie
  • speziell in Sachsen in Höhe von 20,165 v. H.
Berücksichtigt wurde dabei für die Unfallversicherung ein Ansatz ohne jegliche Baustellenbesuche (Gefahrenklasse: 0,44) in Höhe von 0,41 %. Bei Angestellten, die auf Baustellen tätig sind oder diese auch nur gelegentlich aufsuchen, ist ggf. ein Ansatz von 5,71 % (differenziert nach Bezirksverwaltungen und einzelnen Gewerken) wie bei Polieren zu berücksichtigen.

Auch Arbeitszeitguthaben sind zurückzustellen

Bestehen zum Jahresende bzw. Bilanzstichtag auch Arbeitszeitguthaben, so sind diese ebenfalls zu passivieren. In den Rückstellungsbetrag ist auch der oben ausgewiesene Sozialaufwand aus bestehenden Arbeitszeitguthaben mit einzubeziehen.
Bauprofessor-Redaktion
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