Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Umlageposition

Werden die Baustellengemeinkosten direkt ermittelt, erfolgt dies oft mittels einer Umlageposition. Umlagepositionen tragen keine Ordnungszahlen. Die für sie herangezogenen Kostensätze werden nicht noch mit Zuschlägen belastet.
Beispiel für eine Umlageposition:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)

Einheitspreis
EUR

1,000 St
STLB-Bau 10/2010 000
.......
Unterkunftscontainer aufstellen, vorhalten, räumen
Unterkunftscontainer, für Tagesunterkunft einschl. Wasch- und Toilettenraum, Grundfläche über 15 bis 30 m², Länge 6 m, Breite 2,5 m, aufstellen, vorhalten und räumen, Vorhaltedauer 4 Monate, Baustelleneinrichtung herstellen, anschließen und nach Abschluss der Vorhaltezeit wieder beseitigen, Warten und Betreiben werden gesondert vergütet, zusätzlich Anschluss für elektrische Beheizung, sanitäre Ausstattung mit Kalt- und Warmwasser für zwei Toiletten mit Handwaschtisch, für Damen und Herren getrennt.

Eine Umlageposition steht in der Regel in Verbindung mit den Kosten für die Baustelleneinrichtung (BE) als Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle. Diese Kosten können in die Kalkulation nach verschiedenen Möglichkeiten wie folgt einbezogen werden:
  • Gelten die Leistungen für die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung nach VOB, Teil C DIN 18299, Tz. 4.1, so sind sie in einem Leistungsverzeichnis (LV) nicht ausgeschrieben und gehören auch ohne Erwähnung im LV zur vertraglichen Leistung. Dann sind diese Kosten als Bestandteil der Baustellengemeinkosten (BGK) zu kalkulieren. Das betrifft Teile der BE, z. B. nur das Vorhalten, gleichermaßen. In diesem Fall wird der Kostenumfang für die BE oft direkt bestimmt und in einer Umlagepostion zusammen gefasst. Solche Positionen tragen dann keine Ordnungszahlen. Die für sie herangezogenen Kostensätze werden nicht noch mit Zuschlägen belastet.
  • Wird die Baustelleneinrichtung – pauschal oder nach Teilleistungen für das Einrichten, Vorhalten, Räumen – dagegen in einem LV ausgeschrieben, stellt sie im Sinne VOB, Teil C, DIN 18299, Tz. 4.2 eine Besondere Leistung dar, die dann zum Bausoll als vertragliche Leistung gehört. In diesem Fall stellen diese Positionen Normalpositionen dar und werden als solche kalkuliert. Der Umfang der Baustellengemeinkosten ist dann um diesen Kostenumfang geringer bzw. kann im extremsten Fall gegen Null tendieren. Dann wären nur geringe bzw. keine Baustellengemeinkosten auf die Einzelkosten zu verteilen bzw. umzulegen.
Liegen Umlagepositionen vor, wird als Kalkulationsverfahren in der Regel die Endsummenkalkulation herangezogen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

15 % sparen bei
Baupreisen und Baunormen

Gutschein-Code anfordern
Gutschein-Code anfordern
Weihnachtsrabatt
www.baupreislexikon.de www.baunormenlexikon.de
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere