Positionsarten kennzeichnen Positionen und Sonderpositionen von Teilleistungen für eine Baumaßnahme in einem Leistungsverzeichnis.
Was sind Positionsarten?
Die Positionsarten (PA) bzw. -typen dienen der Kennzeichnung von Positionen, einschließlich von Sonderpositionen der auszuführenden Teilleistungen für eine Baumaßnahme im Aufbau eines Leistungsverzeichnis (LV). Wird ein LV aufgestellt, so besteht über die Positionsarten die Möglichkeit für den Bieter, ein variables Angebot zu erstellen. Das kann besonders privaten Bauherren einen größeren Entscheidungsspielraum gewähren. In Ausschreibungen und für die zur Kalkulation anzuwendenden Softwarelösungen können folgende Positionsarten infrage kommen, die bei Übernahme eines LV als GAEB-Datei übernommen werden. Die wichtigsten Positionsarten auf einen Blick

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Die wichtigsten Positionsarten kurz erklärt
Die Normalposition
Die Normalposition (auch synonym Ausführungsposition genannt) ist eine Position, mit der Leistungen beschrieben werden, die in jedem Fall ausgeführt werden. Liegt kein Verweis auf eine andere Positionsart vor, handelt es sich immer um Normalpositionen. Auch die Baustelleneinrichtung insgesamt oder Teilleistungen dafür können als Normalpositionen gelten, wenn sie in einem LV ausgeschrieben sind. Weiterführende Informationen finden Sie hier: Baustelleinrichtung im Leistungsverzeichnis. Die Zulageposition
Als spezifische Variante einer Normalposition gilt die Zulageposition im LV. Sie repräsentiert in der Regel Erschwernisse oder ergänzende Ausführungsbedingungen als Zulage auf eine vorhandene Normalposition. Besondere Erwähnungen erfahren sie aber weder in der VOB noch in sonstigen Regelungen. Die Zulagepositionen leiten sich meistens aus den Besonderen Leistungen ab, die zu den einzelnen Gewerken in den DIN/ATV-Vorschriften in der VOB Teil C jeweils im Abschnitt 4.2 angeführt werden. Die Grundposition
Die Grundposition beschreibt eine Teilleistung, die wahrscheinlich zur Ausführung kommt, zu der es aber noch eine oder mehrere Ausführungsvarianten in Form von Alternativpositionen gibt, die meistens alternative Ausführungsvarianten enthalten. Sie unterscheiden sich voneinander beispielsweise nur durch einen anderen Baustoff, z. B. in der Grundposition ist mit Mauerziegeln (Mz) zu kalkulieren, bei der Alternative handelt es sich um Ziegel aus Kalksandstein (KS). Die Alternativposition
Eine Alternativposition (auch als Wahlposition bezeichnet) wird vom Auftraggeber "stattdessen" ausgeschrieben und sollten eine Einheitspreisbildung für den Fall bewirken, dass sie anstatt einer anderen Position (Grundposition) zur Ausführung kommt. Für diese Positionen wird immer nur ein Einheitspreis (EP) angegeben. Der Gesamtbetrag der Alternativposition geht nicht mit in die Angebotssumme ein. Die Alternativpositionen werden mittels Zuordnungszahl als zusammengehörend gekennzeichnet. Zur Kalkulation sei noch verwiesen unter Kalkulation von Alternativpositionen. Die Bedarfsposition
Die Eventualposition
Stundenlohnarbeiten stellen eine Sonderposition dar, die oft als Eventualposition erklärt wird und auch mit einem Gesamtbetrag ausgewiesen werden kann bei einer angegebenen Anzahl von mehr als einer Stunde. Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Sie sind aber in der Baupraxis in Ausschreibungen weiterhin oft und z. T. in erheblichem Umfang anzutreffen, besonders bei Baumaßnahmen der Sanierung / Rekonstruktion, des Umbaus, Rückbaus, Abbruchs und Tiefbaus. Mehr dazu lesen Sie hier: Kalkulation von Eventualpositionen. Bedarfspositionen wie auch Alternativpositionen sind zu öffentlichen Bauaufträgen nur ausnahmsweise in das LV nach § 7 Abs. 1, Nr. 4 in VOB/A sowohl bei nationaler Ausschreibung im Unterschwellenbereich als auch bei EU-weiten Ausschreibungen aufzunehmen. Damit sollen Spekulationsmöglichkeiten eingedämmt werden. Diesbezügliche Regelungen, wonach solche Positionen weder in das LV noch in andere Vergabeunterlagen aufzunehmen sind, werden auch in den jeweiligen Vergabehandbüchern getroffen, so zu Hochbaumaßnahmen im VHB-Bund (Ausgabe 2017, Stand 2019) sowie von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB (Ausgabe August 2019). Die Jumbo-Position
Weiterhin kann in einer Ausschreibung auch eine Jumbo-Position (auch als Misch-Position bezeichnet) auftreten. Darunter wird im Allgemeinen eine durch das LV vorgegebene Position verstanden, die sich aus mehreren Vorgängen bzw. zu bildenden Unterpositionen zusammensetzt. Sie sind oft in Ausschreibungen anzutreffen, besonders in solchen mit freien Texten, beispielsweise als | Position „Betonarbeiten - 01.0010 - Streifenfundament Normalbeton C16/20, einschließlich Schalung“. |
Enthalten sind die Teilleistungen „Betonieren“ mit der Mengeneinheit m³ und „Schalen“ in m². Dafür sind dann Beschreibungen für die Einzelvorgänge bei der Kalkulation anzulegen, die Unterpositionen einzeln zu kalkulieren und die Teilergebnisse zum Einheitspreis der ausgeschriebenen Position im LV zusammenzufassen.
Die Umlageposition
Eine Umlageposition (oft auch als „interne Position“ bezeichnet) steht in der Regel in Verbindung mit den Kosten für die Baustelleneinrichtung (BE). In diesem Fall gibt es für die BE und deren Bestandteile keine Normalpositionen im LV. Diese Leistungen sind dann innerhalb der Gemeinkosten, insbesondere als Baustellengemeinkosten (BGK), zu kalkulieren und dann auf die Normalpositionen zu verrechnen bzw. umzulegen. Dies kann wiederum unterschiedlich, mit Bezug auf das anzuwendende Kalkulationsverfahren, erfolgen. Bei der Endsummenkalkulation werden die Kosten für die BE zunächst direkt bestimmt und in den Einheitspreisen für die Leistungspositionen über eine Umlage berücksichtigt. Die Zuschlagsposition
Eine Zuschlagsposition ist eine besondere Positionsart im LV. Sie ermöglicht einen prozentualen Zuschlag auf einzelne Positionen, ganze LV-Bereiche oder Teilmengen von Positionen. Die Zuschlagsposition kann Angaben enthalten über:
- die zu bezuschlagten Positionen
- die zu bezuschlagende Menge der einzelnen Positionen
- den prozentualen Zuschlag
- den Gesamtbetrag des Zuschlags
Bei einer Pauschalposition als spezifische Art ist die Menge = 1 im LV oder sie kann entfallen. Ausnahme: In einem LV für die Abrechnung kann die Menge auch <= 1 sein. Bei einer Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag muss die Menge = 1 gesetzt werden, damit in der Position, wenn sie von "Bedarf" auf "normale Pauschalposition" geändert wird, der Wert des Gesamtbetrages mit dem Text "Menge * Einheitspreis" überschrieben werden kann.
Die Nachtragsposition
Weicht während der Bauausführung eines Bauauftrags die tatsächlich ausgeführte Leistung vom vereinbarten Bausoll gemäß Vertrags-LV ab, begründet dies meistens einen Nachtrag. Für ein Nachtragsangebot an den Auftraggeber ist zunächst ein Nachtrags-LV aufzustellen, in dem die betreffenden Teilleistungen als Nachtragspositionen aufzuführen sind. An die Leistungsbeschreibung der Nachtragsposition sind die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie auch für eine Position im Vertrags-LV maßgebend sind. So beschreiben Sie Positionen richtig
Eine Position wird mit folgenden Merkmalen beschrieben:
- Identifizierung innerhalb des LV mit einer Ordnungszahl (OZ)
- Ausweis der Menge mit der Mengeneinheit im Vordersatz
- Beschreibung der Leistung mit Lang- und / oder Kurztext
- Spalten zur Angabe von Einheitspreis und Gesamtbetrag im "Netto"-Ausweis, d. h. ohne Umsatzsteuer zu Bauleistungen
Gleiche und auch unterschiedliche Positionsarten können zu einem Leistungsbereich (LB) als fachlich abgrenzbaren Bereich zusammengefasst werden. Die Aufstellung der Positionen im LV kann nach Standard-Leistungstexten (z. B. nach STLB-Bau - Dynamische BauDaten) oder auch freien Texten erfolgen. Bei öffentlichen Bauaufträgen des Bundes werden in der Regel Standard-Leistungstexte vorgeschrieben.