Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulation der Baustelleneinrichtung

Für die Kalkulation der Baustelleneinrichtung (BE) ist zunächst wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben ist. Möglich ist die Beschreibung von Leistungspositionen für die BE oder die Behandlung als Nebenleistung und damit ohne Erwähnung im LV.
Im Fall der BE als Nebenleistung sind zunächst zum Angebot die erforderlichen Kosten für die BE gesondert zu ermitteln, den Baustellengemeinkosten (BGK) zuzuordnen und bei der Zuschlagskalkulation über einen Zuschlagssatz für die BGK mit Bezug auf die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) in der Kalkulation für die Einheitspreise (EP) der einzelnen Leistungspositionen des LV zu verrechnen. Dann sind in den EP der Leistungspositionen die Kosten der BE anteilig enthalten. Bei der Endsummenkalkulation erfolgt zuerst auch eine direkte Bestimmung des Umfangs der Kosten für die BE als Bestandteil der Angebotsendsumme und danach die Umlage über vorher bestimmte Umlagesätze zu den EP der Leistungspositionen.
Wird dagegen die BE im LV ausgeschrieben, kann das:
  • als eine pauschale Gesamtposition für das "Einrichten, Vorhalten und Räumen" oder
  • differenziert nach einzelnen Teilen wie Einrichten, Vorhalten der Bereitstellungsgeräte und Baustellenberäumung oder
  • mit einzelnen Positionen zu den Teilen der BE, beispielsweise Kosten für das Bauschild, für die Vorhaltung der Tagesunterkünfte, für Medienkosten wie für Elektro für die Bereitstellungsgeräte während der Bauzeit u. a.
erfolgen.
In diesen Fällen sind für die Leistungspositionen die Einzelkosten wie für jede andere Normalposition zu ermitteln. Den Einzelkosten sind noch Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn (W&G) zuzurechnen, und zwar über vorher bestimmte Zuschlagssätze bzw. Umlagesätze. Die EP der anderen Leistungspositionen werden dann um anteilige Kosten der BE geringer kalkuliert, da für die BE eigenständige EP bestimmt wurden.
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