Baubetrieb/Bauunternehmen

Unternehmensgrößen im Baugewerbe

Unternehmensgrößen im Baugewerbe werden nach Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme bestimmt. Dabei gelten für Kapitalgesellschaften zusätzlich die Größenklassen nach § 267 HGB.

Was ist ein Unternehmen?

Ein Unternehmen ist eine rechtliche, selbst bilanzierende Einheit, die zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellt. Speziell ein Bauunternehmen liegt dann vor, wenn es den wirtschaftlichen Schwerpunkt im Baugewerbe hat.

Kriterien zur Bestimmung der Unternehmensgröße

Die Größe eines Unternehmens kann nach unterschiedlichen Kriterien bestimmt werden. Dazu zählen u.a.:
  • Wirtschaftszweig: z.B. Baugewerbe mit Differenzierung nach Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen: z.B. betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Größe des Umsatzes, Zahl der Beschäftigten
  • Statistische Berichtspflichten: Vorgaben für die staatliche Berichterstattung an die Statistikämter
  • Handelsrechtliche Vorgaben: Größenklassen für Kapitalgesellschaften nach dem Handelsrecht
Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften in der Baubranche.
Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften in der Baubranche. Bild: © f:data GmbH
Im Bauhauptgewerbe
unterscheiden sich die Unternehmen nach ihrer Größe. Im Bauhauptgewerbe werden Unternehmen differenziert nach der Anzahl der Beschäftigten in:
  • kleinere Unternehmen mit bis 49 Beschäftigte
  • mittelgroße Unternehmen mit mehr als 50 bis und weniger als 200 Beschäftigte
  • große Unternehmen mit 200 und mehr Beschäftigten
Im Jahr 2025 waren fast zwei Drittel der Unternehmen Kleinunternehmen. Große Bauunternehmen machten weniger als 1% der Unternehmen aus, beschäftigten aber rund 15% der Arbeitnehmer und erwirtschafteten mehr als 20% des Umsatzes. Für die Bauberichterstattung gelten unterschiedliche Berichtspflichten:
  • Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten melden monatlich
  • kleinere Unternehmen werden jährlich im Juli erfasst.
In Ausbaugewerbe und Bauträger
überwiegen kleine Ausbaugewerbe und Bauhandwerk kleine Betriebe. Häufig handelt es sich um inhabergeführte Einzelunternehmen. Betriebe des Ausbaugewerbes und Bauträger berichten vierteljährlich zur Anzahl der Beschäftigten, Inlandsumsatz u.a.

Unternehmensgrößen von Kapitalgesellschaften

Handelt es sich bei einem Bauunternehmen um eine Kapitalgesellschaft, dann wird die Größe nach Größenklassen im Handelsrecht nach § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt. Die Größe ist u.a. dafür entscheidend, welche Anforderungen an den Jahresabschluss gestellt werden, etwa hinsichtlich:
  • des Umfangs der vorzulegenden Unterlagen
  • der Fristen für die Aufstellung
  • der Abschlussprüfung
  • der Feststellungen zur Ergebnisverwendung sowie
  • der Offenlegung
Unterschieden werden nach der Größe werden kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Für die Einordnung sind drei Kriterien maßgeblich:
  • die Bilanzsumme
  • die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften
Für die Abgrenzung zwischen kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften gelten folgende Grenzwerte:
  • 7,5 Mio. € Bilanzsumme
  • 15 Mio. € Umsatzerlöse
  • 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Werden mindestens zwei dieser Merkmale überschritten, liegt eine mittelgroße Kapitalgesellschaft vor. Bleiben die Werte darunter, handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Große Kapitalgesellschaften
Eine große Kapitalgesellschaft liegt vor, wenn mindestens zwei der folgenden Merkmale überschritten werden:
  • 25 Mio. € Bilanzsumme
  • 50 Mio. € Umsatzerlöse
  • 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
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