VOB B

Verdingungsunterlagen

Der Begriff Verdingungsunterlagen war bis 2002 gebräuchlicher, als die VOB mit der heutigen Bezeichnung „Vergabe- und Vertragsordnung“ noch als „Verdingungsordnung“ genannt wurde. Die Verdingungsunterlagen werden nunmehr meistens synonym als Vergabeunterlagen verstanden.
Die Verdingungsunterlagen sind ein Bestandteil der Vergabeunterlagen. Sie beinhalten wesentliche Grundlagen des Angebots. Speziell nach § 1 in VOB, Teil B gehören zu den Verdingungsunterlagen
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