Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ergänzen die ATV und sind wichtiger Bestandteil von Bauverträgen. Sie dienen dazu, spezifische Regelungen für bestimmte Bauleistungen festzulegen. ...
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen Als "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" gelten die Regelungen in der VOB, Teil B (enthalten in der DIN 1961). Sie wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 7. Jan...
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Bei einem VOB-Vertrag , insbesondere zu öffentlichen Bauaufträgen , können die allgemeinen Vertragsbedingungen in der VOB Teil B um "Besondere Vertragsbedingungen" ergänzt werden. Den Bezug liefern § 8a Abs. 2,Nr. 1 und Abs. 4 im Abschnitt 1 (Basispa...
Skonto bei Bauleistungen Skonto ist ein Preisnachlass des Rechnungsbetrags bei sofortiger oder vorfristiger Zahlung. ...
Rechnungsprüfung zu Bauleistungen Eingehende Rechnungen sind beim Empfänger zu prüfen auf: ... Infrage kommen Rechnungen für: ... Nach dem Posteingang werden die Rechnungen meistens mit einem Stempel oder einem Aufkleber versehen oder mit einem Kontierungsbeleg vermerkt. Anschließe...
Verdingungsunterlagen Der Begriff Verdingungsunterlagen war bis 2002 gebräuchlicher, als die VOB mit der heutigen Bezeichnung „Vergabe- und Vertragsordnung“ noch als „Verdingungsordnung“ genannt wurde. Die Verdingungsunterlagen werden nunmehr meistens synonym als Vergabeu...
Liquidität des Handwerkers vs. Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung Das Liquiditätsinteresse des Handwerkers und der von Bauherrn oft geforderte Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung stehen sich diametral entgegen. Die von Bauherrn verwendeten AGB-Klauseln zur Regelung des Sicherheitseinbehalts sind oftmals unwirks... 07.03.2024