VOB A

Vermerke zur Vergabe

Mit Bezug auf die Anforderungen gemäß § 8 in der Vergabeverordnung (VgV) sind bei öffentlichen Bauaufträgen jeweils zu dokumentieren:
  • das gesamte Vergabeverfahren, weiterhin
  • umfassend die einzelnen Stufen des Verfahrens,
  • die einzelnen Maßnahmen
  • die maßgebenden Feststellungen, sowie
  • die Begründung der einzelnen Entscheidungen.
Daraus leiten sich die Regelungen für die einzelnen Dokumentations- und Informationspflichten ab, speziell zu nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich angeführt im § 20 im Abschnitt 1 (Basisgrafen) der VOB Teil A. Hierzu liefern die Vergabe- und Vertragshandbücher spezielle Formblätter, Vordrucke, Muster und teils zugeordnete Richtlinien, so:
  • zu Hochbaumaßnahmen das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017- Stand 2019) mit:
    • Formblatt 311 - Vergabevermerk / Firmenliste Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren,
    • Formblatt 312 - Vergabevermerk/ Firmenliste Teilnahmewettbewerb,
    • Formblatt 313 - Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote einschließlich der Anpassung an die aktualisierten Vergabearten nach VOB/A (2019),
    • Formblatt 321 - Vergabevermerk/ Wertungsübersicht,
    • Formblatt 331 - Vergabevermerk/ Entscheidung über den Zuschlag mit zusätzlichen Feldern für die Vergabe der Nummer des Haupt- oder Nebenangebots,
    • Formblatt 351 - Vergabevermerk/ Entscheidung über die Aufhebung /Einstellung,
  • zum Straßen- und Brückenbau nach dem speziellen Handbuch " HVA B-StB " im Teil 2 in den Abschnitten 2.0 und 2.5 mit entsprechenden Vordrucken bzw. Mustern.
Bauprofessor-Redaktion
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vermerke zur Vergabe"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) 1. Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokum...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind.(2) Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin si...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die nicht ausgeschlossenen Angebote geeigneter Bieter sind auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen.(2) 1. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die nicht ausgeschlossenen Angebote geeigneter Bieter sind auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen. Als Nachweis für die Erfüllung spezifischer umweltbezo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Sind schriftliche Angebote zugelassen, ist bei Ausschreibungen für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Bis zu diesem Termin sind ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen auf einem anderen geeigneten Weg übermitteln, wenn die erforderlichen elektronischen Mittel zum Abruf der Vergabeunterlagen1. aufgrund der besonderen Art der Auftragsvergabe nicht mit allgem...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen nur die in den Nummern 1 bis 3 genannten Anforderungen an die Teilnahme auferlegen.1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das B...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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