VOB A

Vermerke zur Vergabe

Mit Bezug auf die Anforderungen gemäß § 8 in der Vergabeverordnung (VgV) sind bei öffentlichen Bauaufträgen jeweils zu dokumentieren:
  • das gesamte Vergabeverfahren, weiterhin
  • umfassend die einzelnen Stufen des Verfahrens,
  • die einzelnen Maßnahmen
  • die maßgebenden Feststellungen, sowie
  • die Begründung der einzelnen Entscheidungen.
Daraus leiten sich die Regelungen für die einzelnen Dokumentations- und Informationspflichten ab, speziell zu nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich angeführt im § 20 im Abschnitt 1 (Basisgrafen) der VOB Teil A. Hierzu liefern die Vergabe- und Vertragshandbücher spezielle Formblätter, Vordrucke, Muster und teils zugeordnete Richtlinien, so:
  • zu Hochbaumaßnahmen das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017- Stand 2019) mit:
    • Formblatt 311 - Vergabevermerk / Firmenliste Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren,
    • Formblatt 312 - Vergabevermerk/ Firmenliste Teilnahmewettbewerb,
    • Formblatt 313 - Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote einschließlich der Anpassung an die aktualisierten Vergabearten nach VOB/A (2019),
    • Formblatt 321 - Vergabevermerk/ Wertungsübersicht,
    • Formblatt 331 - Vergabevermerk/ Entscheidung über den Zuschlag mit zusätzlichen Feldern für die Vergabe der Nummer des Haupt- oder Nebenangebots,
    • Formblatt 351 - Vergabevermerk/ Entscheidung über die Aufhebung /Einstellung,
  • zum Straßen- und Brückenbau nach dem speziellen Handbuch " HVA B-StB " im Teil 2 in den Abschnitten 2.0 und 2.5 mit entsprechenden Vordrucken bzw. Mustern.
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