VOB A

Vergabe-Informationen

Nach dem Vergaberecht ist über die Vergabe eines Bauauftrags im Nachhinein zu informieren. Dies gebietet zu öffentlichen Bauaufträgen der Grundsatz der Transparenz von Ausschreibungen und Vergaben. Bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich sind mit Bezug auf § 19 Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB/A-2016 die Bieter zu unterrichten, sobald ein Zuschlag erteilt worden ist. Auch jene Bieter sind zu informieren, deren Angebote ausgeschlossen wurden bzw. nicht in die engere Wahl kamen. Die nicht berücksichtigten Bieter können innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang ihres in Textform gestellten Antrags die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihres Angebots verlangen, und zwar in Textform mit Aussagen auch zu den Vorteilen des Angebots des erfolgreichsten Bieters und dessen Namen.
Bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte sind die analogen Regelungen nach § 19 EU im Abschnitt 2 der VOB/A-2016 zu beachten. Der öffentliche Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich in Textform zu informieren, weiterhin auch über die dafür maßgebenden Gründe. Das gilt gleichermaßen auch für Bewerber. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung vorgenannter Informationen abgeschlossen werden, bei Übermittlung auf elektronischem Weg frühestens nach 10 Kalendertagen. Die Informationspflicht kann jedoch in jenen Fällen entfallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Analoge Regelungen gelten bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 19 VS im Abschnitt 3 der VOB/A-2016.
Für die Vergabeinformationen und Dokumentationen zum Vergabeverfahren liefern die Vergabehandbücher spezielle Vordrucke und Formblätter, teils mit erläuternden Richtlinien, so:
  • bei Baumaßnahmen mit Bezug auf den Hochbau das Formblatt 331 - Vergabevermerk: Entscheidung über den Zuschlag - im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2008, Stand April 2016) im Abschnitt 310, 340 und 350 (Vermerke zur Vergabe),
  • Straßen- und Brückenbaumaßnehmen nach HVA B-StB (Ausgabe April 2016) im Teil 2 in den Abschnitten 2.0 (Nr. 11) und 2.5 (Nr. 22).
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergabe-Informationen"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 20 kV bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 20 kV bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§ 8a EU und §§ 7 EU bis 7c EU).(2) 1. Das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an, auf welchem Weg die Kommunikation erfolgen soll. Für den Fall der elektronischen Kommunikation gelten die Absätze 2 bis 6 sowie § 11a. Eine mündliche Kommunikation...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe kann mittels einer Vorinformation bekannt gegeben werden, die die wesentlichen Merkmale des beabsichtigten Bauauftrags enthält.2. Eine Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche ...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokum...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel)...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-5 (2021-03)
D.1.1 Vor der Weitergabe von sensiblen Informationen und gegebenenfalls Informationsmodellen, die genutzt werden können, um einer Initiative, einem Projekt, einem Asset, einem Produkt oder einer Dienstleistung zu schaden, sollte eine Vereinbarung übe...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.(2) ...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die technischen Anforderungen (Spezifikationen – siehe Anhang TS Nummer 1) an den Auftragsgegenstand müssen allen Unternehmen gleichermaßen zugänglich sein.(2) Die technischen Spezifikationen sind in den Vergabeunterlagen zu formulieren: entwed...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Zuschlag ist möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Bindefrist zugeht.(2) Werden Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vorgenommen oder wird der Zuschlag verspäte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn: kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, andere schwerwiegende Gründe bestehen. (2) 1. Die Bewerber und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Telekommunikationssysteme in Abstimmung mit dem AG unter Berücksichtigung des IST-Zustandes einschl. Beschreibung von: - Datenschutz, Datensicherheit, - IT-Sicherheit einschl. Festlegung der Domainvergabe, ...
Abrechnungseinheit: St

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