HOAI

Wiederaufbauten

Wiederaufbauten sind mit Bezug auf § 2 Nr. 3 in der HOAI "Objekte, bei denen die zerstörten Teile auf noch vorhandenen Bau- oder Anlageteilen wiederhergestellt werden". Sofern dafür eine neue Bauplanung erforderlich ist, gelten sie als Neubauten.
Honorare für Grundleistungen zu Wiederaufbauten sind laut § 6 HOAI zu ermitteln nach den anrechenbaren Kosten, den Leistungsphasen und der zutreffenden Honorartafel. In der Honorartafel werden Honorarspannen aufgeführt, die als Orientierungswerte (untere und obere Werte) dienen, was unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen näher erläutert wird.
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