HOAI

Erweiterungsbauten

Erweiterungsbauten
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Erweiterungsbauten sind nach den Begriffsbestimmungen in § 2 Abs. 4 der HOAI, "Ergänzungen eines vorhandenen Objekts", beispielsweise durch Aufstockung oder Anbau. Sie grenzen sich beispielsweise ab von Neubauten, Wiederaufbauten, Umbauten und Modernisierungen.
Honorare für Grundleistungen zu Erweiterungsbauten sind zu ermitteln nach § 6 HOAI nach anrechenbaren Kosten, nach den Leistungsphasen und nach der zutreffenden Honorartafel mit "Orientierungswerten" in der Honorarspanne zwischen unterem und oberem Wert, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Dabei sind die Kosten und Leistungen der Erweiterungsbauten gesondert – beispielsweise von den Umbauten – festzustellen und danach ebenfalls die Honorare getrennt zu berechnen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Erweiterungsbauten"

Auszug im Originaltext aus DIN 1356-1 (2024-04)
Dieses Dokument legt Grundregeln der Darstellung in Bauzeichnungen fest. Dazu gehören die Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung.Dieses Dokument ist für bauliche Anlagen anwendbar. Dazu zählen im Sinne dieses Dokuments Gebäud...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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