VOB A

Bekanntmachung der Vergabeunterlagen

Ein Vergabeverfahren beginnt mit der Bekanntmachung von Vergabeunterlagen. Dabei ist zunächst nach der Art der Ausschreibung bzw. nach Vergabearten zu differenzieren. Die Bekanntmachung ist bei öffentlichen Ausschreibungen zu veröffentlichen, wofür eine Reihe von Organen wie Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter, unentgeltlich nutzbare und frei zugängliche Internetportale (z. B. www.service.bund.de) u. a. infrage kommen können.
Für die öffentliche Ausschreibung national unterhalb der Schwellenwerte werden im § 12 Abs. 1, Nr. 2 von a) bis x) im Abschnitt 1 der VOB Teil A (anzuwenden seit 1. März 2019 nach Ausgabe 2019) die Mindestangaben, die eine Bekanntmachung enthalten soll, aufgeführt. Die detaillierte Aufzählung ist nicht abschließend. Sie kann durchaus um weitere Angaben ergänzt werden. Andererseits obliegt es dem Auftraggeber, ggf. auch auf einige Angaben zu verzichten, wenn dies begründet ist. Neu ist zu beachten, dass auch Zuschlagskriterien für nationale Angebote und ggf. deren Gewichtung mit zu benennen sind, sofern dies nicht in den Vergabeunterlagen erfolgt. Angegeben werden kann auch ein Betrag, der für die Vervielfältigung der Unterlagen entsteht und vom Bieter bei Erhalt der Unterlagen zu zahlen ist.
Die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben dürfen im Vergabeverfahren nicht mehr verändert und auch nicht aufgehoben werden. Dies erfordert der Wettbewerb zwischen den Bietern und die Gleichbehandlung der Angebote. Dem Auftraggeber steht es aber frei, die Form der Bekanntmachung festzulegen.
Im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) wird ein Formblatt 121 für die Bekanntmachung bei öffentlichen Ausschreibungen einschließlich einem Anschreiben vorgegeben. Für den Straßen- und Brückenbau wird auf Teil 2, Tz. 2.1 - Bekanntmachungen - unter Nr. 6 bis 9 in HVA B-StB zu Vergaben unterhalb der Schwellenwerte verwiesen.
Bei beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb sind die Unternehmen ebenfalls durch Bekanntmachungen aufzufordern, ihre Teilnahme am Wettbewerb zu beantragen. Dafür sind analog die Angaben wie bei der öffentlichen Ausschreibung nach § 12 Abs. 1, Nr. 2 VOB/A vorzugeben. Als Grundlage kann das Formblatt 122 – Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb – im VHB-Bund dienen.
Bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte gelten spezielle Anforderungen für die Bekanntmachung, die im § 12 EU Abs. 2 und 3 im Abschnitt 2 der VOB/A aufgeführt sind. Für die Bekanntmachung liefert das VHB-Bund als Muster das Formblatt 123 EU. Besondere Anforderungen gelten auch für Baumaßnahmen der Verteidigung und Sicherheit mit den Anforderungen in § 12 VS Abs. 2 und 3 im Abschnitt 3 der VOB/A, wofür das Formblatt 123 VS im VHB-Bund als Grundlage zu verwenden ist. Zum Straßen- und Brückenbau wird auf Tz. 2.1 unter Nr. 1 bis 5 (Vergaben ab den EU-Schwellenwerten) im HVA B-StB verwiesen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

15 % sparen bei
Baupreisen und Baunormen

Gutschein-Code anfordern
Gutschein-Code anfordern
Weihnachtsrabatt
www.baupreislexikon.de www.baunormenlexikon.de

Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ob Vergabe-Bestimmungen, Regelungen zum VOB/B-Vertrag oder ATV der VOB/C für die Abrechnung – mit baunormenlexikon.de haben Sie alle VOB-Teile parat. Auf dem aktuellen Stand! Mit zahlreichen Erläuterungen. Genau für Ihr Gewerk oder speziell für Architekten.
Die relevanten ATV der VOB/C, VOB/B und VOB/A sind in vielen Normen-Paketen des Baunormenlexikons mit dabei:
Jetzt kostenlos anmelden »

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bekanntmachung der Vergabeunterlagen"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§ 8a EU und §§ 7 EU bis 7c EU).(2) 1. Das ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung gemäß § 12 EU Absatz 3 oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Nummer 3 unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem dire...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen, z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf unentgeltlich nutzbaren und direkt zugänglichen Internetportalen; sie können auch auf www.service.bund.de veröffentlicht ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe kann mittels einer Vorinformation bekannt gegeben werden, die die wesentlichen Merkmale des beabsichtigten Bauauftrags enthält.2. Eine Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen ist die Nachprüfungsbehörde mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel)...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an, auf welchem Weg die Kommunikation erfolgen soll. Für den Fall der elektronischen Kommunikation gelten die Absätze 2 bis 6 sowie § 11a. Eine mündliche Kommunikation...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
In der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erfolgt im Rahmen einer nach dieser Vergabeordnung anwendbaren Verfahrensart. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschlie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen auf einem anderen geeigneten Weg übermitteln, wenn die erforderlichen elektronischen Mittel zum Abruf der Vergabeunterlagen1. aufgrund der besonderen Art der Auftragsvergabe nicht mit allgem...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere