Buchhaltung / Rechnungswesen

Finanzierungskosten

Finanzierungskosten werden als Begriff in der Praxis in verschiedenen Auslegungen verwendet.

Finanzierungskosten nach DIN 276

Innerhalb der DIN 276 - Baukosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018) werden Finanzierungskosten in der Kostengruppe 800 - Finanzierung aufgeführt. Dabei handelt es sich um „Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts bis zum Beginn der Nutzung anfallen“, so als Kosten für
  • die Finanzierungsplanung, Beschaffung von Finanzierungsmitteln, Gerichts- und Notargebühren für die damit verbundenen Eintragungen im Grundbuch,
  • Zinsen für das beschaffte Fremdkapital sowie kalkulatorische Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital, jedoch nur bis zum Beginn der Nutzung des Bauprojekts,
  • Gebühren für Bürgschaften, z. B. Zahlungsbürgschaften. 

Finanzierung innerhalb der Nutzungskosten

Bei der Betrachtung von Nutzungskosten im Hochbau umfassen die Finanzierungskosten die Fremdkapitalkosten bei Gebäuden sowie die kalkulatorischen Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital.
Soweit diese Kosten für die Vor- und Zwischenfinanzierung bei der Durchführung einer Baumaßnahme anfallen, werden sie als Bestandteil in den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) behandelt. Die Bezahlung der Bauleistungen, beispielsweise zu den Abschlagsrechnungen durch den Auftraggeber während der Bauzeit, fällt gegenüber der Leistungserbringung zeitlich meistens weit auseinander. Folglich muss das bauausführende Unternehmen den Einkauf von Baustoffen, die Entlohnung der Arbeitnehmer u. a. vorfinanzieren. Eine gesonderte Ermittlung derartiger Vorfinanzierungskosten wird in der Regel nur bei besonders großen und/oder speziellen Bauaufträgen erforderlich sein.

Finanzierungskosten während Bauausführung

Als Finanzierungskosten in der Bauausführung gelten auch Avalprovisionen als Kosten für Avalkredite, wenn mit dem Auftraggeber Bürgschaften (beispielsweise Vertragserfüllungs- und/oder Mängelansprüchebürgschaften) als Sicherheitsleistung vereinbart werden.
Besondere Finanzierungskosten können als Sonderkosten auch im Rahmen der Baustellengemeinkosten (BGK) anfallen und erfasst werden. Das wird nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn vom bauausführenden Unternehmen umfangreiche Zwischenfinanzierungen zu übernehmen sind, beispielsweise für Zwischenlagerungen über längere Zeit von Stoffen und Bauteilen.
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