Lohn / Tarif / Rente

Beiträge zu Berufsverbänden

Die Beiträge zu Berufsverbänden fallen als Aufwendungen lohnbezogen an und zählen der Sache nach zu den lohnbezogenen Kosten. Sie wurden bis 2015 mit in den Berechnungen zu den Lohnzusatzkosten berücksichtigt und über den Kalkulationslohn in den Baupreis einbezogen.
Ein Bauunternehmen wird meistens, aber nicht unbedingt Mitglied eines Verbandes sein. In der Regel fallen Beiträge nicht nur für einen, sondern für mehrere Bauverbände und fachlich orientierte Vereine an, beispielsweise bei einer Mitgliedschaft im Verband der Deutschen Bauindustrie, im Zentralverband Deutsches Baugewerbe, im Betonverband, im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, in der Handwerkskammer, in Bauinnungen u. a.
In den Berechnungsschemen für die Bestimmung der Zuschlagsätze für die Lohn- und Gehaltszusatzkosten werden die Beiträge zu Verbänden unter der Position 2.3.2 angeführt. Im Muster des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. wurde bis 2015 ein angenommener Wert von 0,6 % mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme in den Berechnungen sowohl für West- als auch für Ostdeutschland angesetzt. Er leitete sich aus den Annahmen von 0,5 % mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Gehaltssumme sowie unter Hinzurechnung von 0,025 % mit Bezug auf die Gesamtbauleistung, was ca. 0,1 % von der Bruttolohnsumme entspricht, ab. Insgesamt stellen sich danach 0,6 % dar.
In den Musterberechnungen für 2016 sowohl zu den Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten werden "Beiträge zu den Berufsverbänden" unter den lohnbezogenen Kosten nicht mehr berücksichtigt. In den Bauunternehmen werden die dafür anfallenden Kosten fast ausnahmslos innerhalb der Leitungskosten im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens erfasst und ausgewiesen sowie über den vorbestimmten Zuschlagssatz für die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bzw. gemeinkostenbezogenen Umlagen in der Angebotskalkulation berücksichtigt. Der Ansatz wird betrieblich unterschiedlich sein und auch in den Zuschlägen betriebsindividuell bestimmt werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Gebühren und Beiträge
Gebühren und Beiträge sind Zahlungen an ein Gemeinwesen und in der Regel mit der Erbringung einer Gegenleistung - im Gegensatz zu den Steuern - verknüpft. Die meisten Gebühren und Beiträge stellen in einem Bauunternehmen Aufwendungen innerhalb der Ko...
Gehaltsbezogene Kosten
Zu den gehaltsbezogenen Kosten zählen im Allgemeinen anteilige bzw. verrechnete: Beiträge zur Haftpflichtversicherung des Unternehmens und, Beiträge zu Berufsverbänden. In den Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V...
Gehaltszusatzkosten
Die Gehaltszusatzkosten – bezeichnet auch als Sozialkosten – umfassen einen bedeutenden Anteil der Gehaltskosten für die Angestellten und Poliere im Bauunternehmen. Aussagen hierzu sind erforderlich, beispielsweise zur: Berechnung eines Stundensa...
Lohnbezogene Kosten
Zu den lohnbezogenen Kosten zählen im Allgemeinen die Beiträge zur Haftpflichtversicherung des Unternehmens und, die Beiträge zu Berufsverbänden., In den Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. und vorliege...
Sozialkosten
Sozialkosten fallen im Bauunternehmen an für die gewerblichen Arbeitnehmer innerhalb der Lohnzusatzkosten sowie, die Angestellten  und Poliere im Rahmen der Gehaltszusatzkosten., Innerhalb der Lohn- und Gehaltszusatzkosten beziehen si...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere