Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eine GbR ist eine Personenvereinigung zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks nach den Vorschriften des BGB (§§ 705 – 740). Ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht bereits für die Gründung im Allgemeinen aus. Die beteiligten Personen führen un...
Stille Gesellschaft Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich ein Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage (z. B. Geld, Sachanlagen, Immobilien, aber auch Forderungen) am Gewerbe eines anderen, ohne dass die Beteiligung nach außen hin sichtbar ist (Innengesellschaf...
Haftung der ARGE-Gesellschafter In einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erklären die beteiligten Gesellschafter grundsätzlich das Ziel der gemeinsamen Zweckerreichung, die damit verbundene gegenseitige Unterstützung und die Haftungsregelung für das Innenverhältnis dahingehend, dass sic...
Personengesellschaft Bei einer Personengesellschaft ist die Mitgliedschaft mindestens auf eine natürliche Person und die einzelnen Gesellschafter ausgerichtet, und zwar als Zusammengehen der Mitgesellschafter. Die Regelungen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerl...
Gewerbe Als Gewerbe wird eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit verstanden mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen und dauerhaft zu bestehen. Gesetzlich ist nicht vorbestimmt, ob ein bestimmter Beruf oder eine Tätigkeit zu den selbstständigen o...
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die Offene Handelsgesellschaft ist im Baugewerbe relativ selten anzutreffen. Rechtsgrundlage sind die §§ 105 bis 160 im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Bestimmungen zur GbR im BGB. Die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten sind vom Grundsatz her günstig...
Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Baurecht 02.03.2018 Für ab dem 01.01.2018 geschlossene Verbraucherbauverträge gilt zwingend das neue Widerrufsrecht des Verbrauchers, außer im Falle der notariellen Beurkundung. Beim Notarvertrag sind private Bauherren bereits durch die Notarin oder den Notar und die Vo...
Miteinander statt gegeneinander – alternative Streitbeilegung in Bausachen 02.04.2020 Außergerichtliche Verfahren der Konfliktlösung werden auch im Baubereich immer attraktiver. Es lohnt sich oft, früh über seinen Schatten zu springen und auf Sachebene eine schnelle Lösung zu vereinbaren. Vor Gericht droht eine Verzettelung im Klein-K...