Bauplanung

Gebäudetyp E

Mit dem Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E soll Bauen und Umbauen von Gebäuden zeit- und kostensparender sein. Dies soll durch einfaches und experimentelles Bauen erreicht werden. Das Gesetz könnte ab August 2025 in Kraft treten.

Was sind Gebäudetypen?

Gebäudetypen klassifizieren Bauwerke nach ihrer Bauart, Funktion oder Nutzungsart, z. B.:
  • Öffentliche Gebäude (z. B. Schulen)
  • Wohngebäude (z. B. Einfamilienhäuser)
  • Industriegebäude (z. B. Lagerhallen)
  • Gewerbegebäude (z. B. Bürogebäude)
  • Landwirtschaftliche Gebäude (z. B. Stallungen)
  • Sonstige Gebäude (z. B. Garagen, Schwimmbäder)
Für die jeweiligen Gebäudetypen gelten unterschiedliche Regelungen, DIN-Normen, Vorschriften und Anforderungen, z. B. zu Abstands- und Nutzflächen. Der Gebäudetyp ist u. a. entscheidend für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Was ist der Gebäudetyp E?

Das „E“ in Gebäudetyp E steht für „einfach“ oder „experimentell“. Es ist kein konkreter Gebäudetyp mit festgelegten baulichen Merkmalen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) möchte mit dem neuen Gebäudetyp die baulichen Planungsmöglichkeiten flexibler gestalten. Damit folgt das Ministerium einer Initiative der Architektenschaft.

Was soll mit dem Gebäudetyp E erreicht werden?

Der Gebäudetyp E soll helfen, aktuelle Probleme der Baubranche zeitnah zu lösen, z. B.:
  • hohe Baukosten,
  • Wohnungsmangel und
  • unnachhaltige Bauweisen.
Ziel des Gesetzentwurfs zum Gebäudetyp E ist, mit einfachem und experimentellem Bauen mehr Freiheiten für neue Wege in Bauprozessen bei Neubauten und im Bestand zu schaffen.
Das soll u. a. erreicht werden durch:
  • Reduzierung der Standards
    Auf Standards, die nicht zwingend nötig sind, soll verzichtet werden können, ohne dass Qualität und Sicherheit des Bauwerkes (z. B. Statik oder Brandschutz) beeinträchtigt werden.
Damit soll Folgendes erreicht werden:
  • Reduzierung der Bau- und Wohnkosten
    Durch normenreduziertes Bauen können Kosten für Bauprozesse und -materialien eingespart werden. Das kann Wohnkosten verringern.
  • Reduzierung der Bauzeit
    Mit nutzerorientierter Anwendung von Baunormen können Gebäude schneller fertiggestellt werden.
  • Förderung von innovativem Bauen
    Die Möglichkeit, von einigen Regeln der Technik abzuweichen, soll innovatives, nachhaltiges Bauen erleichtern.
  • Erreichen von Nachhaltigkeitszielen
    Der Gebäudetyp E soll dazu beitragen, dass Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Die Reduzierung von Baumaterialien und Bauprozess-Abschnitten schont Ressourcen.
Gebäude vom Gebäudetyp E weichen also von gängigen Standards ab, ohne dabei die Schutzziele der Bauordnung zu missachten. Bauherr und Planer können demnach mit reduziertem Regelwerk arbeiten, das ihnen ermöglicht, Standards und Materialien so anzupassen, dass bezahlbare und nachhaltige Bauwerke entstehen. Mit dem Gebäudetyp E soll Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller realisiert werden können.
Das „E“ in Gebäudetyp E steht für „einfach“ oder „experimentell“. Es ist kein konkreter Gebäudetyp. Das Gesetz dazu könnte ab August 2025 in Kraft treten.
Das „E“ in Gebäudetyp E steht für „einfach“ oder „experimentell“. Es ist kein konkreter Gebäudetyp. Das Gesetz dazu könnte ab August 2025 in Kraft treten. Bild: © f:data GmbH

Rechtliche Einordnung

Durch den Gebäudetyp E sollen keine Unsicherheiten entstehen, das bestehende System bleibt unverändert. Er wird voraussichtlich in den jeweiligen Landesbauordnungen durchgesetzt. Das geltende Werkvertragsrecht soll nicht komplett geändert, sondern der Gebäudetyp E als zusätzlicher Planungsweg ergänzt werden.
Der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Ab August 2025 könnte das Gesetz gelten.
Daria Kern
Ein Artikel von
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