VOB B

Gefahr und Abgrenzungen

Zivilrechtlich bedeutet Gefahr die Möglichkeit zum Eintritt eines Schadens. Im Strafrecht spricht man bei Gefahr von einem rechtswidrigen Zustand, durch den gesellschaftsschädigende Folgen auftreten können. In den Aussagen im § 7 Abs. 1 VOB /B liegt die Bedeutung darin, wer bei einer Beschädigung oder Zerstörung von Bauleistungen als Gefahr die Folgen zu tragen hat.
Zu unterscheiden ist bei Gefahrfolgen nach dem
  • Leistungsrisiko mit der Folge, die beschädigte oder zerstörte Leistung durch den Auftragnehmer wieder herzustellen und
  • Vergütungsrisiko mit der Folge, dass der Auftraggeber die beschädigte oder zerstörte Leistung auf Grundlage der vereinbarten Preise bezahlt.
Abzugrenzen ist die Gefahr von weiteren in der VOB verwendeten Aspekten:
  • Haftung: Bei der Haftung – geregelt in § 10 VOB/B – ist immer ein Vertragspartner oder ggf. ein Dritter für einen Schaden verantwortlich, der ihn dann auch zu tragen hat.
  • Mängelansprüche (Gewährleistung): Bei Mängelansprüchen – geregelt in § 13 VOB/B – handelt es sich immer um Beanstandungen des Auftraggebers nach der Abnahme innerhalb festgelegter Mängelansprüchefristen. Für die Wiederherstellung des mängelfreien Zustands hat der Auftragnehmer einzustehen.
  • Behinderungen und Unterbrechungen, geregelt für einen VOB-Vertrag in § 6 VOB/B. Sie betreffen vorrangig die gestörte Ausführung der Bauleistung mit den Folgen aus den Umständen, die eine ordnungsgemäße und zeitlich vereinbarte Ausführung negativ beeinträchtigten. Die Folgen aus außerordentlichen Gefahren und z. B. Unterbrechungen schließen sich nicht gegenseitig aus, sie können unabhängig voneinander auftreten und wirksam werden.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gefahr und Abgrenzungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
E.1 Abgrenzung Geltungsbereich Wasseremission, hervorgerufen durch die Anwendung unterschiedlicher Abbruchverfahren, muss hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umgebung beachtet werden. Die Tabelle E.1 – Teil Wasser – umfasst dabei Arten von Gefährdu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-3 (2014-12)
Wegeketten im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sollten durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg barrierefrei nutzbar sein.Dies wird erreicht durch: stufenlose Wegeverbindungen, insbesondere für Rollstuhl- und Rollatornutzer, sichere, tak...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
C.1 Abgrenzung Geltungsbereich Staubfreisetzung/Staubemission, hervorgerufen durch die Anwendung unterschiedlicher Abbruchverfahren, ist hinsichtlich der Auswirkung auf die Umgebung zu betrachten. Die Tabelle C.1 – Teil Staub – umfasst dabei Arten vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17210 (2021-08)
11.2 Bereiche zum Warten und Anstellen 11.2.1 Erläuterung Bereiche zum Warten und Anstellen werden bei der Betrachtung des Platzbedarfs für einen großen Nutzerkreis oftmals vernachlässigt. Die fehlende Berücksichtigung von Orientierungshilfen und der...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32984 (2023-04)
5.1.1 Kriterien für den Einsatz von Bodenindikatoren Damit blinde und sehbehinderte Menschen sich im öffentlichen Raum selbstständig und sicher bewegen können, benötigen sie eindeutige Orientierungspunkte und Leitelemente.Bodenindikatoren sollten nur...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32984 (2023-04)
5.9.1 Allgemeines Damit blinde und sehbehinderte Menschen die sonstigen natürlichen und gebauten Elemente im öffentlichen Verkehrsraum für ihre Wegeführung und Orientierung sicher nutzen können, müssen diese Elemente ausreichend deutliche Taktilitäts...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18009-1 (2016-09)
Die Dokumentation muss alle wesentlichen Aspekte der Nachweisführung umfassen. Der Nachweis muss strukturiert, nachvollziehbar und prüfbar sein. Er umfasst insbesondere: Aufgabenstellung und Abgrenzung: Veranlassung; Grundsätze; Ergebnis abstimmung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 58125 (2002-07)
ANMERKUNG Absturzsicherungen/Umwehrungen siehe 3.4.3.5.1 Benutzbarkeit von Treppen und Rampen § 9 (1) Treppen und Rampen müssen entsprechend der schulischen Nutzung sicher ausgeführt sein.Dies wird erreicht, wenn z. B. das Steigungsverhältnis mit dem...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17210 (2021-08)
7.1.5 Oberfläche von barrierefreien Wegen Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Oberfläche muss eben sein, um zu verhindern, dass Nutzende stolpern und stürzen. Die Oberfläche muss fest sein, damit Schuhe und Räder nicht darauf...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17210 (2021-08)
7.5 Gestaltungskonzept „Shared Space“ 7.5.1 Erläuterung Der Begriff „Shared Space“ beschreibt ein Gestaltungskonzept für städtische Außenbereiche, in denen Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge denselben Bereich nutzen, ohne dass die sonst übliche ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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