BW- Kennzahlen

Eigenkapitalquote im Baugewerbe

Die Eigenkapitalquote ist eine Kennzahl, die sich für ein Unternehmen allgemein aus den Werten der handelsrechtlichen Bilanz berechnen lässt. Dafür wird das Eigenkapital (als Haftungskapital gegenüber den Gläubigern) ins Verhältnis zum Gesamtkapital (als Bilanzsumme der Passivseite der Bilanz) gesetzt und – mit 100 % multipliziert – in Prozent ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote trifft wesentliche Aussagen zur Kapitalstruktur speziell innerhalb der Jahresabschlussanalysen, die aus vergangenen Geschäftsjahren aufbereitet werden. Das Eigenkapital steht dem Bauunternehmen für unbegrenzte Zeit zur Verfügung, macht unabhängig von möglichen Kreditgebern und erlaubt somit eine hohe Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die Unternehmenspolitik.

Aufbereitungen zur Eigenkapitalquote

Aussagen zur Eigenkapitalquote für das Baugewerbe werden auf Grundlage der Umsatzsteuerstatistik und von Jahresabschlüssen der Bauunternehmen aus vergangenen Jahren von verschiedenen Institutionen zusammengestellt, so durch die Deutsche Bundesbank, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), die Genossenschaftliche Finanzgruppe sowie nach Umfrage durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Ausgewiesen werden meistens arithmetische Mittelwerte für die Branche auch bis Jahrzehnte zurückliegend.
Verwiesen sei hierzu auch auf die Studie / Online-Publikation Nr. 08/2020 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum „Eigenkapital im Baugewerbe“ und auf die Ergebnisse der KMU-Befragung (2020) von Creditreform Wirtschaftsforschung.

Umfang der Eigenkapitalquote im Baugewerbe

Die angeführten Institutionen liefern zur Eigenkapitalquote aus tausenden Bilanzen für das Baugewerbe folgende Aussagen:
  • Nach Aufbereitungen der Deutschen Bundesbank werden zur Eigenkapitalquote für das gesamte Baugewerbe im Mittel im Jahr 2001 ca. 5,9 % ausgewiesen, danach ein kontinuierlicher Anstieg bis 2018 auf 18,1 % und nahezu eine Vervielfachung. Unterschiedlich hoch war die Entwicklung nach Gesellschaftsformen der Unternehmen. In Kapitalgesellschaften stieg die Eigenkapitalquote bis auf 18,4 %, bei Nichtkapitalgesellschaften dagegen nur auf 10,9 %. Auch fällt die Eigenkapitalquote mit steigender Größenklasse der Unternehmen zunehmend geringer aus. Für die Differenzierung nach Hochbau und Tiefbau entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008) ist die Eigenkapitalquote im Tiefbau etwas höher als im Hochbau. Sie liegt in Unternehmen des Tiefbaus bei 20,5 %, bei Unternehmen im Sonstigen Bau (Abbruch, Bauinstallation, sonstiger Ausbau u. a.) bei 18,3 % und in Hochbauunternehmen bei 14,2 %.
  • Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband veröffentlicht Aussagen für das Bauhauptgewerbe nach Abgrenzung des Bundesamtes für Statistik, die auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in der ELVIRA-Baudatenbank heranzieht. Ausgewiesen werden für 2001 = 7,2 % und danach ein kontinuierlicher Anstieg bis 2019 (vorläufig) auf 22,7 %, wofür der Medianwert verwendet wird. Differenziert wird weiter nach Größenklassen der Unternehmen bzw. deren Jahresumsatz, beispielsweise mit Aussagen in Bauunternehmen zur Eigenkapitalquote 2019 von:
    • 21,8 % (2010 von 3,3 %) bei einem Umsatz von 0,25 bis 0,5 Mio. €,
    • 19,6 % (2010 von 13,9 %) bei einem Umsatz von 2 bis 5 Mio. €,
    • 15,3 % (2010 von 15,0 %) bei einem Umsatz von 25 bis 50 Mio. €,
  • Die Genossenschaftliche Finanzgruppe weist für das Baugewerbe die Eigenkapitalquote im Jahr 2001 mit 7,2 % und ebenfalls mit kontinuierlichem Anstieg auf 22,8 % im Jahr 2018 aus.
Einhergehend mit der günstigen Baukonjunktur verbesserte sich die Eigenkapitalquote als Ausdruck der Finanzausstattung im Baugewerbe im letzten Jahrzehnt wesentlich, und das gleichermaßen im Hochbau, Tiefbau und Ausbau und in allen Unternehmensformen. Unterschiede bestehen weiterhin zwischen einzelnen Bauunternehmen nach ihrer Geschäftslage.
Die Eigenkapitalquote blieb jedoch im Baugewerbe Deutschlands nach wie vor noch niedriger als im Durchschnitt anderer Wirtschaftsbereiche sowie auch im Vergleich zu anderen EU-Ländern wie z. B. Frankreich und Italien.

Mögliche Verzerrungen beim Ausweis der Eigenkapitalquote

Zur Berechnung und zum Ausweis der Eigenkapitalquote sind ggf. Bereinigungen der Bilanzpositionen zur Vermeidung von möglicherweise verzerrten Aussagen vorzunehmen.
Haftendes Kapital der Eigentümer von Personengesellschaften kann auch außerhalb der Bilanz in Erscheinung treten. Weiterhin beeinflusst der Ausweis der „unfertigen Bauleistungen“ auf der Aktivseite der Bilanz entweder saldiert oder nicht saldiert mit den bereits dafür erhaltenen Anzahlungen und Abschlagszahlungen die Aussagen. Werden die erhaltenen Zahlungen nicht aktivisch abgesetzt und als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, dann wird die Bilanzsumme höher und daraus ableitend die Eigenkapitalquote geringer ausgewiesen.

Anforderungen an die Eigenkapitalquote

Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto solider und krisenfester ist die Finanzierung eines Unternehmens. Dagegen bedeutet eine geringe Quote die Gefahr einer möglichen Überschuldung sowie ggf. der Insolvenz. Für die Kreditvergabe setzen die Kreditinstitute oft eine Eigenkapitalquote von mindestens 15 % voraus bzw. binden die Kreditbedingungen auf die baldige Erreichung dieser Quotenhöhe.
Allgemein wird die Eigenkapitalquote wie folgt gewertet:
größer als 30 %=sehr gut
20 % bis 30 %=gut
10 % bis 20 %=befriedigend
kleiner als 10 %=schlecht
Prüfenswert wären im Zusammenhang mit einer überwiegenden Finanzierung der Bauunternehmen durch Eigenkapital:
  • die erzielte Rendite auf das Eigenkapital nach der Kennzahl „Umsatzrendite“ ableitend aus dem Ergebnis vor Steuern und der „Eigenkapitalrentabilität“ mit Bezug auf das Ergebnis (Jahresüberschuss) nach Steuern,
  • die zu zahlenden Zinsen für das Fremdkapital.
Die Situation beim Eigenkapital und somit auch die der Quote verbesserte sich in den Unternehmen auch in Verbindung mit der freiwilligen und steuerneutralen Anwendung verschiedener neuer Wahlrechte auf Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) seit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009.
Bauprofessor-Redaktion
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