HOAI Die HOAI steht für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Sie legt das Preisrecht für Leistungen der Bauplanung fest. ...
Honorargrundlagen nach HOAI Das Honorar als Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen kann zwischen den Vertragspartnern frei nach allen Formen vereinbart werden und wird sich nach der von den Partnern abgeschlossenen Honorarvereinbarung richten. Das gilt gleichermaß...
Grundleistungen nach HOAI Grundleistungen umfassen als Architekten- und Ingenieurleistungen für seit 1. Januar 2021 begründete Vertragsverhältnisse nach § 3 Abs. 1 in der novellierten HOAI jene „Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen ...
Honorarvereinbarung zu HOAI-Leistungen Das Honorar als Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen bei der Bauplanung kann nach allen Formen frei vereinbart werden. Soweit die Leistungen durch die HOAI erfasst sind, können für die Honorarvereinbarung und Honorarabrechnung die R...
Bauplanung für Verkehrsanlagen Die Bauplanung für Verkehrsanlagen erfolgt im Rahmen der Objektplanung . Hierfür sind Regelungen in den §§ 45 bis 48 sowie in der Anlage 13 der HOAI vorzufinden. Die Grundleistungen nach HOAI für Verkehrsanlagen werden: ... Die Honorare für Gru...
Flächennutzungsplan (FNP) Ein Flächennutzungsplan soll nach § 5 Abs. 1 im Baugesetzbuch (BauGB) für das „ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung“ darstellen, und zwar nach den vorhersehbaren Bedürfnisse...
Architektenauftrag mit Gemeinden: Warum die Schriftform so entscheidend ist Architektenaufträge mit Gemeinden müssen schriftlich erteilt werden. Fehlt die Schriftform, ist der Vertrag unwirksam – selbst wenn eine mündliche Absprache getroffen wurde. ... 08.04.2025