HOAI

Prozentsätze zu HOAI-Honoraren

Mit ihren Leistungsphasen und Honorartafeln ist die HOAI ein transparentes System zur Vergütung von Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Eine faire und nachvollziehbare Bewertung kann so sichergestellt werden.

HOAI: Grundlagen der Honorarermittlung

Die HOAI gliedert die Bauplanung für verschiedene Leistungsbilder wie Ingenieurbauwerke, Gebäude, Innenräume oder Freianlagen in klar definierte Leistungsphasen, deren Bewertung und Grundleistungen mit der HOAI 2013 überarbeitet wurden.
Das Gesamthonorar für die Grundleistungen in einem Leistungsbild wird über Honorartafeln ermittelt. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Leistung, abgebildet als „Anrechenbare Kosten“, und der Komplexität der Leistung, abgebildet in „Honorarzonen“. Die Honorartafeln weisen einen Basishonorarsatz als Mindestwert aus und einen oberen Honorarsatz als Höchstwert.
Innerhalb eines Leistungsbildes differenziert die HOAI in verschiedene Leistungsphasen (LPH), die der Planungsprozess typischerweise durchläuft. Dabei kann es zeitlich zu Überschneidungen kommen, obgleich die wesentlichen Planungsleistungen nacheinander erfolgen. Eine Ausnahme bildet beispielsweise die LPH 5 in der Objektplanung, die nicht mit der LPH 6 zum Abschluss kommt, sondern mit dem Ende der LPH 8.

Gliederung in Leistungsphasen

Die Bewertung des Honorars in den jeweiligen Leistungsphasen erfolgt je Leistungsbild nach unterschiedlich hohen Prozentsätzen.
Die zugrunde liegenden Grundleistungen werden in den Anlagen 2 bis 15 der HOAI angeführt. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden als „Besondere Leistungen“ verstanden. Diese sind in einer Ausschreibung ausdrücklich zu benennen und zu honorieren.

Honorartafel: Prozentsätze je Leistungsphase

Innerhalb der Leistungsbilder gelten folgende Anteile bzw. Prozentsätze für die einzelnen Leistungsphasen (LPH):
Honorartafel: Prozentsätze je Leistungsphase.
Bild: © f:data GmbH

Beispielrechnung: LPH 5 in der Gebäudeplanung

Ein Beispiel: Die Kosten der Baukonstruktion für ein Gebäude betragen 500.000,00 EUR. An die Planung werden geringe Anforderungen gestellt, das Gebäude fällt somit in die Honorarzone II.
Für die Objektplanung ist damit gem. § 35 HOAI ein Gesamthonorar zwischen 53.006,00 EUR und 62.900,00 EUR anzusetzen.
Auf die Ausführungsplanung (LPH 5) entfallen gem. § 34 HOAI insgesamt 25 %, also zwischen 13.251,50 EUR und 15.725,00 EUR.

Aufschlüsselung nach Siemon-Tabellen

Tipp aus der Praxis

„Sofern nicht alle Grundleistungen innerhalb einer Leistungsphase eines Leistungsbildes erbracht werden oder eine Abrechnung von bereits erbrachten Teilen der Leistung vorgenommen werden soll, hilft zur Orientierung ein Rückgriff auf die so genannten Siemon-Tabellen. Diese beinhalten eine Bewertung der einzelnen Grundleistung als Teilprozentsatz. Die Summe der Teilprozentsätze ergibt den Prozentsatz des Gesamthonorars für das Leistungsbild entsprechend der oben dargestellten Tabelle.“
Für die Ausführungsplanung innerhalb der Objektplanung lässt sich gem. Siemon-Tabelle für die HOAI 2021 der Prozentsatz von 25 % wie folgt auf die Grundleistungen aufteilen:
Leistungsphase 5 (LPH 5)Bewertung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen.10,00 %
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1 und bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1.9,50 %
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen.3,00 %
d) Fortschreiben des Terminplans.0,85 %
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung.0,40 %
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.1,25 %
Gesamt:25,00 %
Peter Wotschke
Ein Artikel von
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