HOAI

Kunstwerke am Bauwerk

Die Baukosten für Kunstwerke werden innerhalb der Investitionskosten am Bauwerk bzw. der Baumaßnahme in der „Kostenuntergruppe 640 – Künstlerische Ausstattung“ innerhalb der „Kostengruppe 6 – Ausstattung und Kunstwerke“ nach der Kostengliederung der Baukosten in der DIN 276 – Kosten im Bauwesen – der überarbeiteten Fassung vom Dezember 2018 (als Zusammenlegung der vorherigen getrennten Teile von Hochbau und Ingenieurbau) ausgewiesen.
Skulptur an der Fassade eines Bauwerks
Skulptur an der Fassade eines Bauwerks
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Kosten am Bauwerk umfassen die für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen erforderlich sind.
Im Einzelnen rechnen dazu folgende Inhalte nach der Untergliederung des 3-Steller (Hundertersteller) in der DIN 276 zur Kostenuntergruppe 640:
640Künstlerische Ausstattung
641Kunstobjekte wie Skulpturen, Objekte, Gemälde, Möbel, Antiquitäten, Altäre, Taufbecken
642Künstlerisch Gestaltung des Bauwerks wie Malereien, Reliefs, Mosaike, Schmiede-, Steinmetzarbeiten
643Künstlerische Gestaltung der Außenanlagen und Freiflächen wie Reliefs, künstlerische Glas-, Schmiede- und Steinmetzarbeiten
z. B. Reliefs, Schmiedearbeiten u. a.
644Sonstiges zu KG 640
Schmiedearbeiten an einem Gebäude
Schmiedearbeiten an einem Gebäude
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Die Kostenuntergruppe 640 ist Bestandteil bei der Kostenermittlung im Rahmen der Bauplanung nach HOAI insbesondere für die:
Aussagen detaillierter zu den Kosten am Bauwerk in der Kostenuntergruppe 640 und ihrer Planung nach der DIN 276, von Anmerkungen zu redaktionellen Kommentaren sowie zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben der DIN 276 werden im Baunormenlexikon untersetzt und sind dort aufrufbar.
Reliefs neben dem Fenster an einem Bauwerk
Reliefs neben dem Fenster an einem Bauwerk
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