Bauplanung

Kosten im Bauwesen

Kosten im Bauwesen sind Aufwendungen für „Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die mit der Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten verbunden sind“.

Was sind Kosten im Bauwesen?

Kosten im Bauwesen stellen jene Baukosten dar, die für ein Bauwerk bzw. bauliche Anlage im Sinne der Aufwendungen für die Investition vom Bauherrn als Auftraggeber zu tragen, d. h. zu „bezahlen“ sind.
Sie sind auf Grundlage der DIN 276 – Kosten im Bauwesen zu ermitteln und im Rahmen der Bauplanung – vorrangig in den Leistungsphasen 2 und 3 nach der HOAI (2021) – zusammenzustellen.
Kosten im Bauwesen sind die Baukosten, die für bauliche Anlagen vom Bauherrn als Auftraggeber zu bezahlen sind.
Kosten im Bauwesen sind die Baukosten, die für bauliche Anlagen vom Bauherrn als Auftraggeber zu bezahlen sind. Bild: © f:data GmbH

Baukosten nach DIN 276

Die DIN 276 – Kosten im Bauwesen liegt in überarbeiteter Fassung vom Dezember 2018 vor. In ihr wurden die vorher getrennt vorliegenden Regelungen zum Hochbau, zum Ingenieurbau und zu Infrastrukturanlagen zusammengefasst. Aussagen zum Originaltext der DIN finden sie auch auf baunormenlexikon.de.
Definiert werden die Kosten im Bauwesen in Tz. 3.1 der DIN 276 als „Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die mit der Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten verbunden sind“. Mit dieser Aussage repräsentieren die Kosten im Bauwesen keine Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960.

Gliederung der Kosten nach Kostengruppen

Die Kosten im Bauwesen umfassen nach DIN 276 folgende 8 Kostengruppen (KG):
  • 1-Kostengruppe Grundstück
  • 2- Kostengruppe Vorbereitende Maßnahmen
  • 3- Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 4- Kostengruppe Bauwerk – Technische Anlagen
  • 5- Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen (vorher: Außenanlagen)
  • 6-Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke
  • 7- Kostengruppe Baunebenkosten
  • 8- Kostengruppe Finanzierung
Informationen zur weiteren Untergliederung finden Sie unter Kostengruppen nach DIN 276 sowie unter der jeweils bezeichneten Kostengruppe.

Kosten im Bauwesen in der Bauplanung

Die Kosten im Bauwesen können zur Bauplanung der jeweiligen Baumaßnahmen mit differenzierter Aussage für die einzelnen Leistungsphasen der HOAI bestimmt mit Bezug nach DIN 276 dargelegt werden, so für:
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