Baubetrieb/Bauunternehmen

Selbstständige

Als Selbstständige gelten
  • alle freiberuflich Tätigen wie auch z. B.
    • Architekten,
    • Fachingenieure,
    • Bausachverständige,
    • Unternehmensberater u. a.,
    die auf eigenes Risiko und eigene Rechnung arbeiten,
  • Erwerbstätige, die als Eigentümer bzw. Inhaber ein Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb leiten.
Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer.
Freiberuflich Tätige können sich seit 1995 auch in einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als rechtsfähiger Personengesellschaft sowie seit Juli 2013 auch in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Partnerschaftsgesellschaft mbH) zusammenschließen.
Werden Selbstständige, die keine weiteren eigenen Arbeitnehmer beschäftigen, beispielsweise zur Ausführung von Bauleistungen von einem General- oder Hauptunternehmer als Nachunternehmer eingesetzt, bliebe zu prüfen, ob nicht evtl. eine "Scheinselbstständigkeit" vorliegt und der vermutlich Selbstständige dann als Arbeitnehmer des HU/GU anzusehen wäre. Anzunehmen ist es meistens dann, wenn gleich mehrere Einzelunternehmen als einzelne Selbstständige an einem Bauvorhaben auftreten. In solchen Fällen kämen auf den HU/GU die sozialversicherungsrechtlichen Arbeitgeberpflichten zugleich im Sinne der Hauptunternehmerhaftung zu, beispielsweise für den Mindestlohn im Baugewerbe, die Abführung von Beiträgen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft u. a. Handlungsweisen hierzu sowie zur Kontrolle beim Einsatz von Selbstständigen in der Bauausführung liefern die "Cheklisten - Nachunternehmereinsatz", herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Berlin, Januar 2016).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Selbstständige"

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Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Blitzschutzanlagen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für die Ausfüh...
- DIN-Norm im Originaltext -

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