Bauabrechnung

Schlusszahlungsprotokoll

Nachdem der Auftragnehmer dem Auftrageber die Schlussrechnung vorgelegt hat, wird der Auftraggeber die Schlussrechnung prüfen und danach den Schlusszahlungsbetrag feststellen.
Die Zusammenstellung zur Aufrechnung über die schließlich an den Auftragnehmer zu zahlende Schlusszahlung kann und wird in der Baupraxis meistens als Protokoll zur Schlussrechnung durch den Auftraggeber aufbereitet. Analoge Aufstellungen werden oft auch als Schlusszahlungsanzeige, meistens gegenüber Nachunternehmern (NU) als Auftragnehmer, sowie Vereinbarung über die Schlussrechnung bezeichnet und vorgenommen.
Der Auftraggeber nimmt die Aufstellung vor und übermittelt sie an den Auftragnehmer. Auf dieser Grundlage ist nachvollziehbar, welcher Betrag und nach welchen Aufrechnungen bzw. welche Gegenforderungen zur Zahlung kommt.
Unter Beispiele wird ein Schlusszahlungsprotokoll dargestellt. In diesem Fall legte der Auftragnehmer eine Bruttorechnung an den Auftraggeber, der dann nicht als Steuerschuldner für die Umsatzsteuer nach § 13 b Umsatzsteuergesetz gilt. Erfolgt eine Rechnungslegung durch einen Nachunternehmer an einen Generalunternehmer (GU) bzw. Hauptunternehmer HU) als Auftraggeber, dann wäre die Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen zu beachten. In diesem Fall legt der Nachunternehmer eine Schlussrechnung nur in Höhe des Nettobetrags vor. Eine Durchrechnung im Schlusszahlungsprotokoll kann dann analog mit Nettobeträgen erfolgen.
Die Bestätigung des Protokolls durch die Vertragspartner sollte mit der Verbindlichkeit verbunden sein, dass durch die Partner weitere gegenseitige Forderungen ausgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon sind in der Regel Forderungen aus eventuellen Mängelansprüchen des Auftraggebers.
Schließlich sei noch darauf verwiesen, dass die Ausführungen zur Schlusszahlung ebenfalls und in gleichem Maße maßgebend sind, wenn in sich abgeschlossene Teile der Leistung nach einer Teilabnahme ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Leistungen endgültig nach § 16 Abs. 4 VOB/B festgestellt und bezahlt werden.

Beispiel: Schlusszahlungsprotokoll zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Schlussrechnung

Schlusszahlungsprotokoll zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Schlussrechnung
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere