Buchhaltung / Rechnungswesen

Soll-Kosten

Soll-Kosten beziehen sich vorrangig auf wertmäßige Aussagen unmittelbar mit Bezug auf eine Leistungsmenge, eine Bauarbeit bzw. einen Arbeitsabschnitt oder eine Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV). Demgegenüber wird allgemein von Plan-Kosten gesprochen, wenn sich die Werte aus einem betrieblichen Finanzplan für die Leistung des Gesamtbetriebes, einer Baustelle oder anderen Kostenstelle bzw. eines Verantwortungsbereichs ableiten.
Die Soll-Kosten können unterschiedlich hoch sein. Wichtig dabei ist, ob sich die Aussage auf die Soll-Leistungsmenge oder die Ist-Leistungsmenge der betreffenden Leistung bezieht, so beispielsweise als:
  • Soll-Kosten auf Grundlage einer Angebots- oder Arbeitskalkulation für die Soll-Leistungsmengen im Leistungsverzeichnis (LV) oder
  • Soll-Kosten für die Ist-Leistungsmenge auf Grundlage eines Aufmaßes für die ausgeführten Bauleistungen.
Diese Anpassung ist beispielsweise von Bedeutung für aussagekräftige Kostenvergleiche für Betrieb und Baustellen mit beispielhafter Darstellung unter diesem Begriff für einen Baubetrieb bis hin zu Baustellen, aber auch möglich bis hin zu einzelnen Bauarbeiten bzw. Arbeitsabschnitten und Leistungspositionen. Diese Anpassungen können weiter auch nach Kostenarten und mindestens auch für die Gesamtkosten in den Baustellen und ggf. für die Spartenleistungen (z. B. Tiefbau, Straßenbau, Hochbau) vorgenommen werden.
Sollen die Soll-Kosten vergleichbar zu den Ist-Kosten für die Ist-Leistungsmenge ausgewiesen werden, müssen die Soll-Kosten der Soll-Leistung auf die Soll-Kosten für die Ist-Leistung umgerechnet bzw. angepasst werden. Nur so wird eine Vergleichbarkeit zwischen Ist- und Soll-Kosten gewährleistet. Die vergleichbaren Soll-Kosten mit Bezug auf die Ist-Leistungsmenge werden oft auch als "Hätte-Kosten" bezeichnet. Wichtig dabei ist immer, dass für die Soll- und Ist-Kosten auch die gleiche Leistung zugrunde liegt.
Für die Bestimmung der Soll-Kosten für die Ist-Leistungsmenge sind zunächst die Ist-Leistungsmengen durch Aufmaß nach den Anforderungen bzw. Abrechnungsregeln in den DIN-Vorschriften der VOB, Teil C festzustellen. Weicht die Ist-Leistungsmenge von der Soll-Leistungsmenge mengenmäßig und daraus folgend wertmäßig ab, sind die Soll-Kosten an die Ist-Leistung anzupassen. Die Anpassung erfolgt leistungsproportional, beispielsweise in dieser Form:

Beispiel zur leistungsproportionalen Anpassung der Soll-Kosten an die Ist-Leistung

  • Soll-Leistungsmenge für die Bauarbeit xx im LV = 1.000 m²
  • Soll-Kosten für die Bauarbeit aus:
    Einheitspreis (EP) aus dem LVxSoll-Leistungsmenge
    15,00 €/m²x1.000 m²= 15.000,00 €
  • Ist-Leistungsmenge nach Aufmaß = 1.080 m²
  • Soll-Kosten (Hätte-Kosten) für die Ist-Leistungsmenge:
    Einheitspreis (EP) xIst-Leistungsmenge
    15,00 €/m²x1.080 m²= 16.200,00 €
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Rhön-Grabfeld
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Soll-Kosten"

DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten....
- DIN-Norm im Originaltext -

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