Buchhaltung / Rechnungswesen

Soll-Ist-Vergleichsrechnung

Der Soll-Ist-Vergleichsrechnung ist die Aufgabe zugewiesen, die mit der Arbeitskalkulation ermittelten Soll-Kosten und Soll-Leistungsmengen den in der Baubetriebsrechnung nachgewiesenen Ist-Kosten sowie Ist-Leistungsmengen gegenüberzustellen, um die jeweiligen Abweichungen zu ermitteln.
Beim Soll-lst-Vergleich wird ein Soll-Zustand einem Ist-Zustand gegenübergestellt. Das Resultat ist in der Regel eine Abweichung.
Dafür sind aber zunächst verschiedene organisatorische Voraussetzungen notwendig, die sich aus unterschiedlichen Zielen ableiten und in der Folge zu verschiedenen Arten von Soll-lst-Vergleichen führen.
Soll-lst-Vergleichsrechnungen sollen dienen als
  • Steuerungsinstrument:

    Dem Bauleiter soll es möglich sein, steuernd in die Bauausführung einzugreifen, beispielsweise auf Grund von Daten und Erkenntnissen aus dem Soll-lst-Vergleich Korrekturen zur Zahl der Arbeitsstunden, zur Kolonnenzusammensetzung, zum Geräteeinsatz und zur Geräteausnutzung vorzunehmen.
  • Planungsinstrument:

    Der Kalkulator benötigt für künftige Bauvorhaben Rückkopplungen aus ablaufenden Bauaufträgen für die Anpassung der Kalkulationssätze, z. B. zum Mittellohn, zu den Arbeitszeitaufwendungen je Teilleistungen, zu Gerätekosten und durchschnittlichen Reparaturkosten der Baugeräte u. a. Erkenntnisse sind für die Beurteilung künftiger Aktivitäten zwingend erforderlich.
Zu Beginn sollte Klarheit darüber bestehen, wie differenziert eine Soll-lst-Vergleichsrechnung durchgeführt werden soll.
Die einzelnen Arten ergeben sich aus den unterschiedliche Voraussetzungen, z. B.
  1. nach dem Gegenstand kann ein Soll-lst-Vergleich zu
    • Mengen (z. B. Einsatzmengen für Stoffe),
    • Zeiten (z. B. Stunden, Arbeitszeitaufwand und Gerätestunden),
    • Werten (z. B. Kosten, Leistung, Gewinn)

  2. erfolgen. Termine (z. B. Bauzeit) werden hier nicht einbezogen bzw. gesondert betrachtet und kontrolliert.
  3. nach dem Zeitaspekt kann ein Soll-lst-Vergleich während und/oder nach der Bauausführung vorgenommen werden. Im letzteren Fall bestünde eine enge Verknüpfung mit der Nachkalkulation.
  4. nach dem Umfang bzw. den einzubeziehenden Positionen kann der Soll-Ist-Vergleich für
    • das gesamte Bauvorhaben,
    • einzelne Bauabschnitte,
    • einzelne Teilleistungsbereiche und Gewerke,
    • einzelne Arbeitsabschnitte und sogar einzelne Arbeitsvorgänge wie Schalungsarbeiten innerhalb der Betonarbeiten erfolgen.
  5. nach dem Informationsbedürfnis der Leitung und speziell des Bauleiters und der Poliere wird die Tiefe und Auswertung des Soll-Ist-Vergleichs bestimmt werden. Abweichungen vor allem zum Arbeitszeitaufwand erfordern direkte und schnelle Einflussnahme.
Der Arbeitszeitaufwand und daraus folgend die Lohnkosten sind auf allen Baustellen meistens die wichtigsten Faktoren und von entscheidender Bedeutung für das Baustellenergebnis. Deshalb sollten die Aussagen gerade zu diesen Positionen lückenlos und genau vorgegeben, abgerechnet, kontrolliert und ausgewertet werden. Baupraktische Beispiele hierzu liefern die Aussagen unter:
Verwiesen sei auch auf Darlegungen unter Tz. 3.4 in der von den Hauptverbänden der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und Zentralverband Deutsches Baugewerbe) herausgegebenen, überarbeiteten 8. Auflage zur "KLR - Bau/ Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen" (erschienen in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln 2016).
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