Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Direkte Kosten

Lassen sich Kosten für eine Einzel- bzw. Teilleistung "direkt" zurechnen, wird von direkten Kosten gesprochen. Diese Art der Zurechnung ist einerseits von Bedeutung in der Baubetriebsrechnung bei der Zuordnung von Kosten für eine Baumaßnahme bzw. ein Bauwerk, zum anderen als Grundlage bei der Baukalkulation.
Im Kalkulationsschema der Baukalkulation werden die direkten Kosten zusammengefasst als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bezeichnet. Das Gegenstück sind die indirekten Kosten, die vor allem die Gemeinkosten (BGK, AGK) bei der Baupreisbildung umfassen.
Den direkten Kosten lassen sich verschiedene Kostenarten zuordnen, und zwar analog wie sie auch als EKT kalkuliert werden. Infrage kommen folgende Kostenarten als direkte Kosten bzw. Einzelkosten:
Wird vom Bieter zu einem Angebot auch die Vorlage der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) 221 bis 223 verlangt, so findet sich dort ebenfalls der differenzierte Ausweis der direkten Kostenarten ohne und mit verrechneten Zuschlägen. Liegt dem Angebot die Zuschlagskalkulation zugrunde, dann bildet die Summe der direkten Kosten bzw. EKT die Basis für die Zurechnung der Gemeinkosten, von Gewinn und Wagnis.
Wie viel Kostenarten demgegenüber bei der Durchführung der Baustellenabrechnung als direkte Kosten behandelt werden, richtet sich nach der Zurechenbarkeit, den notwendigen Basen für die Gemeinkostenverrechnung und den Anforderungen nach einem späteren Soll-Ist-Kostenvergleich. Dabei wird meistens auch auf die betreffenden Kontonummern nach dem Baukontenrahmen (BKR) Bezug genommen.
Die direkten Kosten insgesamt sowie nach einzelnen Kostenarten können auch nach ihrem Umfang als Anteile in % ausgedrückt werden, so mit Bezug auf die:
  • gesamten Kosten (Selbstkosten) eines Angebots bzw. für das Bauwerk nach Soll und Ist sowie für eine Baustelle in einer Abrechnungsperiode (Monat u. a.),
  • EKT insgesamt für den kalkulierten Bauauftrag,
  • Angebotssumme bzw. den Umsatz des Bauauftrags sowie
  • Abrechnungssumme des Bauauftrags sowie für eine Baustelle in der Abrechnungsperiode oder insgesamt zum Ist.
Der Anteil direkter Kosten an den Gesamtkosten für die Bauleistungen beträgt in der Bauwirtschaft ca. 60 bis 75 %, schwankend in Abhängigkeit von den Leistungssparten wie Hochbau, Tiefbau u. a. Er ist vor allem unterschiedlich hoch in Abhängigkeit von der Intensität der Baustoffkosten.
Nach Kostenarten differenziert stellen sich im Durchschnitt folgende Werte dar:
Lohnkosten (inkl. Lohnzusatzkosten und Lohnnebenkosten)von ca. 30 - 50 %,
Stoffkosten (Einbaustoffe einschließlich und Bauhilfsstoffe/RSV)von ca. 28 - 45 %,
Gerätekosten (Leistungsgeräte AVR-Wert /Miete und Betriebsstoffe)von ca. 5 - 12 %,
Sonstige Kosten von ca. 1 - 5 %,
Nachunternehmerleistungen (NU)von ca. 0 - 50 %,
Die Nachunternehmerleistungen werden dem Umfang nach vom Kooperationsgrad bestimmt. Sie werden bei Unternehmen des Schlüsselfertigbaus (SF-Bau) und bei Generalunternehmern (GU) entsprechend hoch sein, demgegenüber bei einem Bauhandwerksbetrieb nur einen geringen Anteil aufweisen.
Angaben mit Bezug auf die Angebotssumme bzw. den Umsatz sind unter Umsatzanteile der Baupreiselemente angeführt. Detailliertere Aussagen können auch bauspezifisch aus den angeführten Downloads entnommen werden.
Im Zusammenhang mit Betrachtungen zur Kostendynamik entsprechen die direkten Kosten weitgehend den variable Kosten. Sie verändern sich in annähernd gleichem Maße wie eine Änderung des Leistungsvolumens bzw. des Beschäftigungsgrades. Als mehr oder weniger proportionale Kosten entsprechend der Kostendynamik können für Bauleistungen die Einzelkosten mit ihren zugeordneten Kostenarten wie Baustoffkosten und Lohnkosten angesehen werden.
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