Die Tragwerksplanung gehört zur Fachplanung und ist in der HOAI 2021 geregelt. Sie sichert die Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken (§ 51 HOAI).
Was ist die Tragwerksplanung?
Ein Tragwerk umfasst alle Baukonstruktionen, die Lasten wie Eigengewicht, Verkehr, Wind, Schnee oder Baugrund aufnehmen und sicher ableiten, nicht nur einzelne tragende Bauteile.
Die Tragwerksplanung ist Bestandteil der Fachplanung und in der HOAI 2021 (§§ 49–52, insbesondere § 51) geregelt. Aufgaben und Inhalte der Tragwerksplanung
Tragwerksplaner, auch als „Statiker“ bezeichnet, erbringen alle Leistungen, die Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit eines Bauwerks gewährleisten, wie zum Beispiel:
statische Berechnungen,
Schal- und Bewehrungspläne,
Konstruktionszeichnungen oder
Detailnachweise wie Durchstanz-, Stabilitäts-, Schwingungs- und Verformungsnachweise.

Die Tragwerksplanung sorgt dafür, dass ein Bauwerk alle Lasten sicher trägt.
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Leistungsphasen nach HOAI
Die Grundleistungen der Tragwerksplanung sind in Anlage 14 der HOAI aufgeführt und werden für die Leistungsphasen 1 bis 6 detailliert beschrieben.
Die Leistungsphasen 7 bis 9 – Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung – gehören überwiegend zum Leistungsbild der Objektplanung. Die Tragwerksplanung wirkt hier nur unterstützend und projektabhängig mit. Die Besonderen Leistungen der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 9 sind ebenfalls in Anlage 14 aufgeführt. Honorare und Honorarzonen
Die Honorare als Vergütung für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen werden in § 52 Abs. 1 der novellierten HOAI 2021 in einer Honorarspanne als „Orientierungswerte“ ausgewiesen.
Sie richten sich nach zwei zentralen Kriterien:
Honorarzonen I bis V
Die Honorarzonen bilden den Schwierigkeitsgrad der Tragwerksplanung ab. Die Zuordnung erfolgt über die Objektliste in Anlage 14.2, die typische Konstruktionen und deren Komplexität beschreibt.
Anrechenbare Kosten
Das Honorar hängt zudem vom Umfang der anrechenbaren Kosten ab. Diese werden nach HOAI prozentual aus den Objektkosten ermittelt, insbesondere aus den Kosten der Baukonstruktion (KG 300) und der Technischen Anlagen (KG 400) gemäß DIN 276.
Honorare in Abhängigkeit von Kosten
Honorare werden prozentual aus den anrechenbaren Kosten der Baukonstruktion (KG 300) und Technischen Anlagen (KG 400) nach DIN 276 ermittelt:

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Die Von-Bis-Werte in der Honorartafel sind nicht mehr im Sinne von verbindlichen „Mindest- und Höchstsätzen“ zu verstehen und dürfen nicht mehr verbindlich vorgegeben werden, näher erläutert unter: HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Honorare als Vergütung der Planungsleistungen können frei in Textform vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021 der jeweilige Basishonorarsatz (als unterer Wert in der Honorartafel) als vereinbart. Auftraggeber, die Verbraucher sind, müssen schriftlich auf die Möglichkeit höherer oder niedrigerer Honorare hingewiesen werden (§ 7 Abs. 2 HOAI 2021).