HOAI

Objektbetreuung

Objektbetreuung
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Die Objektbetreuung ist zusammen mit der Dokumentation Inhalt der Leistungsphase 9 in der HOAI. Für die verschiedenen Leistungsbilder sind die Aufgaben in der HOAI beschrieben.
Für die Objektplanung von "Gebäuden und Innenräumen" umfassen die Grundleistungen nach Anlage 10 in der HOAI beispielsweise folgende Tätigkeiten:
  • Fachliche Beratung zu den innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche festgestellten Mängeln, längstens jedoch bis Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung,
  • Objektbegehung und Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Bauunternehmen,
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen nach BGB und VOB,
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Mängelanspruchsfristen,
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen,
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen,
  • Objektbeobachtung,
  • Objektverwaltung,
  • Baubegehungen nach Übergabe,
  • Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektkartei,
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten,
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse als Evaluierung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Der Anteil des Honorars für die Objektbetreuung wird beispielsweise für das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" mit 2 % vom Gesamthonorar für alle 9 Leistungsphasen bewertet und angesetzt.
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