Öffnung von Angeboten
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Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Soll eine Bauleistung nach der VOB, Teil A im Wege der Ausschreibung vergeben werden, sind die Angebote im Rahmen eines Eröffnungstermins zu öffnen, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Spezielle Regelungen trifft dazu § 14 in der VOB/A. Dagegen ist die Teilnahme der Bieter bzw. ihrer Bevollmächtigten bei Vergabe von Leistungen nach der VOL, Teil A nicht zugelassen.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eröffnung bzw. Öffnung von Angeboten. Ihm obliegt die Pflicht zur Durchführung der Eröffnung, für die von ihm auch ein Versammlungsleiter zu bestimmen ist. Die mit der Verhandlung beauftragte Person muss feststellen, ob der Verschluss der schriftlichen Angebote unversehrt ist und bei elektronischen Angeboten diese verschlüsselt sind. Zugelassen sind zur Eröffnung nur Angebote, die dem Verhandlungsleiter bei Eröffnung des ersten Angebots vorliegen. Zum Termin werden dann die Angebote geöffnet und in allen wesentlichen Teilen gekennzeichnet.
Die Öffnung der Angebote hat pünktlich zum Eröffnungstermin zu erfolgen. Eine Vorverlegung ist nicht statthaft, sie könnte ggf. auch die Gleichheit der Bieterchancen beeinträchtigen.
Über den Eröffnungstermin ist nach § 14 Abs. 4 VOB/A (2009) eine Niederschrift in Schriftform oder auch elektronischer Form zu fertigen. In ihr ist zu vermerken, dass sie verlesen und als richtig anerkannt wurde. Die Unterschrift zur Niederschrift hat der Leiter der Verhandlung zu leisten. Die anwesenden Bieter können die Niederschrift mit unterzeichnen.
Handelt es sich um Ausschreibungen Öffentlicher Auftraggeber im Geltungsbereich des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2008), dann sind ebenfalls die dort in der Richtlinie 313 vorgeschriebenen Anforderungen und Regelungen zu berücksichtigen, betreffend insbesondere die Eröffnung der Angebote.