Fachkunde des Bieters
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Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Ein Bieter ist fachkundig, wenn er über die für die Vorbereitung und Ausführung der jeweiligen Leistung notwendigen technischen Kenntnisse verfügt. Vom Bieter kann und sollte darüber ein Nachweis verlangt werden. Bei öffentlichen Aufträgen ist nach § 6 Abs. 3 VOB, Teil A beispielsweise wichtig zu wissen,
- welcher Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vom Unternehmen erzielt wurde und zwar bezüglich von Bauleistungen,
- welche Leistungen vom Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- welche technische Ausrüstung, welche Anzahl von jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (gegliedert nach Lohngruppen) und welches technische Personal für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen.
- ob die Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes vorliegt.
Der gesonderte Nachweis erübrigt sich, wenn das bietende Unternehmen in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist.
Zur Ausgabe 2008 des Vergabehandbuches (VHB) wurde die elektronische Austauschlieferung – Stand Mai 2010 – in Kraft gesetzt. Innerhalb der neu aufgenommenen Formblätter ist das neue Formblatt 124 – Eigenerklärungen zur Eignung – von besonderer Bedeutung. Der Auftraggeber kann künftig die Eignungsprüfung auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bieter vornehmen. Neben der geforderten Erklärung enthalten die einzelnen Punkte auch eine Angabe der vorzulegenden Bestätigungen, sofern das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.