Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist allgemein Bestandteil einer Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung einer Baumaßnahme für den Zweck zur Einholung eines Angebots. Art, Form, Umfang und zu liefernde Aussagen richten sich nach den Anforderungen, die mit der Gestaltung eines daraufhin abzuschließenden Bauvertrags verbunden sind. Zu differenzieren ist mindestens nach einem:
Im Einzelnen gehören hierzu Angaben über:
  • Zweck, Art und Nutzung des Bauwerks bzw. der technischen Anlage.
  • ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen,
  • gleichzeitig laufende Arbeiten,
  • Lage und örtliche Gegebenheiten und Verkehrsverhältnisse,
  • Konstruktion des Bauwerks bzw. Konzepts der technischen Anlage.
Leistungen, die sich nach Art und Umfang bestimmen lassen, müssen nicht in der Baubeschreibung angegeben werden. Sie sind als Positionen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Auch bleibt darauf zu achten, dass keine Regelungen wiederholt werden, die bereits in anderen Vertragsbestandteilen getroffen wurden, so beispielsweise in:
Sollten Festlegungen aus den einzelnen gewerkbezogenen DIN in der VOB Teil C als ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) oder ggf. aus den ZTV geändert werden, bliebe das nur begründeten Fällen vorbehalten und dürfte nur dann erfolgen, wenn diese nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen oder für die geforderte Leistung nicht anwendbar sind.
Zur Baubeschreibung im Straßen- und Brückenbau werden für öffentliche Baumaßnahmen spezielle Regelungen im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" im Teil 1 - Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen - unter Tz. 1.4, Nr. 7 bis 13 spezielle Regelungen getroffen und unter diesem Link näher erläutert.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baubeschreibung"

Auszug im Originaltext aus DIN 18032-4 (2002-08)
Baubeschreibung, Übersichtszeichnung mit Darstellung des gesamten Trennvorhangs und der an ihn angrenzenden Bauteile, Berechnung des Trennvorhangs (einschließlich Antrieb, Wartungsbühne und gegebenenfalls Fangvorrichtungen) mit Lastenplan, Konstrukt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1052 (2008-12)
(1) Zu den bautechnischen Unterlagen gehören insbesondere die statische Berechnung, die wesentlichen Zeichnungen, die für die Ausführung des Bauwerks nötig sind, eine gegebenenfalls erforderliche Baubeschreibung, gegebenenfalls allgemeine bauaufsicht...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4223-2 (2003-12)
4.1 Umfang der bautechnischen Unterlagen Zu den bautechnischen Unterlagen gehören die Zeichnungen, die für die Ausführung des Tragwerks nötig sind, die statische Berechnung und, wenn erforderlich, eine ergänzende Baubeschreibung sowie etwaige Allgeme...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4223-101 (2014-12)
Die Bemessung der Bauteile ist in DIN EN 12602 festgelegt.Ergänzend zu DIN EN 12602 sind die nachfolgend aufgeführten bautechnischen Unterlagen bereit zu stellen:a) Umfang der bautechnischen UnterlagenZu den bautechnischen Unterlagen gehören die Zeic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4123 (2013-04)
Die bautechnischen Unterlagen müssen vollständige Angaben über die bestehenden und die geplanten Gebäude sowie über die Eigenschaften des Baugrunds und die Belastung des Baugrunds enthalten. Hierzu gehören: Konstruktionszeichnungen oder Aufmaße mit ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1045-100 (2017-09)
(1) Für die Anwendung dieser Norm gilt das in DIN EN 1990 mit dem Nationalen Anhang DIN EN 1990/NA festgelegte Sicherheitskonzept. Angaben zu den Einwirkungen enthalten die Normen der Reihe DIN EN 1991. Annahmen für Eigenlasten von Ziegeldecken sind ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Anmerkung zu § 7 (1) Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.(2) Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.(2) Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Prob...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1992-1-1/NA (2013-04)
NCI Zu 10.2 (NA.4) Bei Fertigteilen dürfen für Bauzustände im Grenzzustand der Tragfähigkeit für Biegung und Längskraft die Teilsicherheitsbeiwerte für die ständigen und die veränderlichen Einwirkungen mit γG = γQ = 1,15 angesetzt werden. Einwirk...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-100 (2016-12)
5.4.1 Grundlagen für die Aufstellung des Entwässerungsplanes 5.4.1.1 AllgemeinesIn Abhängigkeit von der Größe des Bauobjektes und seiner Nutzung sind bei Neu- und Umbauten oder Sanierungen Entwässerungspläne aufzustellen, die auch Antragsgegenstand b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Baubeschreibung"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Gewässer füllen, Fassungsvermögen bis 100 m3, Wasser liefern, Nachweis der gelieferten Wassermenge durch Ablesen der Wasseruhr (Wassermesser)....
Abrechnungseinheit: m3

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