Buchhaltung / Rechnungswesen

Baunebenkosten

Baunebenkosten sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten einer Baumaßnahme. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). In der überarbeiteten Fassung wurden die bisherigen Teile DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276-4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und der Anwendungsbereich neu formuliert.
Die Baunebenkosten werden in der Kostengruppe nach DIN 276 als KG 700 geführt und neu gegliedert. Aufgeführt werden Leistungen, die neben den Bauleistungen und Lieferungen für das Bauprojekt erforderlich sind. Die vorherige KG 700 wurde aufgespalten und jene Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts bis zum Beginn der Nutzung stehen, in einer neuen, eigenständigen Kostengruppe 800 - Finanzierung - eingeordnet.
Die Baunebenkosten werden in 3 Ebenen nach Hundert-, Zehner- und Einer-Stellen unterteilt und dargestellt. Die KG 700 (Hundert-Steller) umfasst die folgenden Inhalte der Zehner-Stellen:
700Baunebenkosten
710Bauherrenaufgaben
720Vorbereitung der Objektplanung
730Objektplanung
740Fachplanung
750Künstlerische Leistungen
760Allgemeine Baunebenkosten
790Sonstige Baunebenkosten
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Einer-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikon (www.baunormenlexikon.de) untersetzt und sind dort aufrufbar.
Beispielsweise werden die "Allgemeinen Baunebenkosten (KG 760)" folgendermaßen weiter untergliedert:
760Allgemeine Baunebenkosten
761Gutachten und Beratung
762Prüfung, Genehmigung, Abnahme
763Bewirtschaftungskosten
764Bemusterungskosten
765Betriebskosten der Abnahme
769Sonstiges zur KG 700,
beispielsweise Veranstaltungen wie Grundsteinlegung, Richtfest
Die Baunebenkosten als KG 700 sind Bestandteil für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach HOAI innerhalb:
  • des Kostenrahmens mit dem Ausweis der Baunebenkosten als Summe in der ersten Ebene der Kostengliederung (Hundert-Steller),
  • der Leistungsphase 2 als Kostenschätzung mit Ausweis der Baunebenkosten nach der zweiten Ebene (Zehner-Steller) sowie
  • Leistungsphase 3 als Kostenberechnung mit Kostengliederung nach der dritten Ebene (Einer-Steller).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baunebenkosten"

Ausgabe 2005-04
In dieser Norm sind Bezugseinheiten für Kostengruppen nach DIN 276 festgelegt. Sie dient somit der Kostenplanung, zur Bildung von Kostenkennwerten und dem Vergleich von Bauwerken....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Sie sieht drei Ebenen vor, die durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet sind.In der ersten Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende acht Kostengruppen gegliedert: 100 G...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Die in der Spalte „Anmerkungen“ dieser Tabelle aufgeführten Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben sind Beispiele für die jeweilige Kostengruppe. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Tabelle 1 — Kos...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für Kostenkennwerte der Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach Tabelle 1 wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 2 anzuwenden. Soweit nicht unter Abschnitt 6.3 und Tabelle 3 sowie unter Abschnitt 6.4 und Tabe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
Die Kostengliederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor; diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet.In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert: ... Die Ko...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.3.1 AllgemeinesIn 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.Bei den Kostenermittlungen in 4.3.2 bis 4.3.4 und 4.3.7 (Kostenrahmen, Kostenschätzung, K...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.3.4.1 Kostenrahmen Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32736 Beiblatt 1 (2000-08)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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