Buchhaltung / Rechnungswesen

Bauwerk-Technische Anlagen

Im Rahmen der Kostengliederung der Baukosten gemäß DIN 276 - Kosten im Bauwesen nach Kostengruppen umfasst die Kostengruppe (KG) 4 (bzw. 400 als Hunderterstelle) die Technischen Anlagen des Bauwerks. Mit der DIN 276 in der überarbeiteten Fassung vom Dezember 2018 liegt eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen vor (gegenüber vorher gesonderten Teilen für Hochbau und Ingenieurbau).
Klimaanlage in einem Bürogebäude
Klimaanlage in einem Bürogebäude
Bild: © f:data GmbH
Zu den „Technischen Anlagen“ gehören alle im Bauwerk angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile. Die Kostengliederung erfolgt differenziert nach 1- bis zum 3-Steller (bzw. Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen) in der DIN 276.
Die Kostengliederung nach 2-Steller (Zehnerstellen) ist wie folgt vorgesehen:
400Bauwerk – Technische Anlagen
mit folgenden allgemeinen Aussagen:
Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung der technischen Anlagen des Bauwerks von Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen.
Dazu gehören auch die übergreifenden Maßnahmen im Zusammenhang mit den technischen Anlagen.
Die einzelnen technischen Anlagen enthalten die zugehörigen Gestelle, Befestigungen, Armaturen, Wärme- und Kältedämmung, Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen, Verkleidungen, Anstriche, Kennzeichnungen sowie die werkseitig integrierten Mess-, Steuer- und Regelanlagen. Dazu gehören auch die Betriebskosten bis zur Abnahme.
Die Kosten für das Erstellen und Schließen von Schlitzen und Durchführungen sowie von Rohr- und Kabelgräben werden in der Regel in der KG 300 erfasst.
Zu den technischen Anlagen zählen bei Umbauten und Modernisierungen auch die Kosten von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden Kostengruppen auszuweisen.
410Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420Wärmeversorgungsanlagen
430 Raumlufttechnische Anlagen
440 Elektrische Anlagen
450Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
460Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
480 Gebäude- und Anlagenautomation
490Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Detailliertere Aussagen zu 3-Steller-Positionen sowie redaktionelle Anmerkungen zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Tiefe bzw. die heranzuziehende Ebene der Kostengliederung richtet sich auch nach den Anforderungen der jeweils geforderten Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276, so für Zwecke:
  • des Kostenrahmens nach DIN 276 nach der ersten Ebene (Hunderterstellen) der Kostengruppen,
  • der Kostenschätzung im Rahmen der Leistungsphase 2 nach der HOAI nach der zweiten Ebene (Zehnerstellen),
  • der Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3 nach HOAI nach der dritten Ebene,
  • des Kostenanschlags nach DIN 276 nach der dritten Ebene sowie darüber hinaus nach technischen Merkmalen oder herstellungsmäßigen Gesichtspunkten,
  • der Kostenfeststellung nach DIN 276 mindestens bis zur dritten Ebene bzw. nach der Gliederung der für das Bauprojekt festgelegten Struktur des Kostenanschlags.
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Ausgabe 2019-06
legt Grundlagen der Instandhaltung fest. Sie gliedert die Instandhaltung vollständig in Grundmaßnahmen und definiert Begriffe, die, zusammen mit Begriffen nach DIN EN 13306, zum Verständnis der Zusammenhänge notwendig sind.Diese Norm wurde im Arbeits...
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Abbruch der Außenwand aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Abbruchdicke '36,5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführun...
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